Ein Gericht verbietet der Stadt Zürich die Abdeckung zweier Inschriften. Sie seien zwar rassistisch, doch der Eingriff in geschützte Fassaden nicht legitim.
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Die Inschrift «Zum Mohrenkopf» darf nach dem Entscheid des Gerichts vorerst nicht abgedeckt werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Zürich wollte die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» abdecken lassen.
  • Dies verbietet nun das Baurekursgericht.
  • Sie seien zwar rassistisch, aber der Eingriff in geschützte Fassaden nicht legitim.

Das Baurekursgericht hat der Stadt Zürich nicht erlaubt, zwei Inschriften abzudecken. «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» seien im heutigen Kontext zwar rassistisch, doch der Eingriff in geschützte Fassaden sei nicht gerechtfertigt, hält das Gericht fest.

Das Baurekursgericht gibt damit dem Zürcher Heimatschutz (ZHV) recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Der ZHV fordert einen erklärenden Text zu den Inschriften im historischen Zürcher Niederdorf.

Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der Stadtrat hatte um eine Baubewilligung ersucht. Der ZHV erhob dagegen Rekurs. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich wollte der Zürcher Stadtrat die Inschriften ganz entfernen lassen.

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