Die Rekursfrist zur Baubewilligung für die Abdeckung der Inschriften an zwei Häusern im Zürcher Niederdorf ist weiterhin aktuell. Rekurse gab es bisher nicht.
Niederdorf Zürich
Blick auf das Zürcher Niederdorf. (Symbolbild) - Keystone

Die Rekursfrist zur Baubewilligung für die Abdeckung der Inschriften an zwei Häusern im Zürcher Niederdorf ist noch nicht abgelaufen. Entgegen der Aussage von Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) im Gemeinderat sind jedoch bisher keine Rekurse eingegangen.

Die Stadt korrigierte am Freitag, 24. Juni 2022, mit einer Mitteilung eine Äusserung, die Mauch an der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 22. Juni 2022, gemacht hatte.

Der Stadtrat will die Inschriften «Zum Mohrenkopf» am Neumarkt 13 und «Zum Mohrentanz» an der Niederdorfstrasse 29 abdecken lassen. Weil die Gebäude unter Schutz stehen, braucht die Stadt dafür eine Bewilligung.

Die Baubewilligung sei zwar erteilt worden, es sei jedoch ein Rekurs dagegen eingereicht worden, hatte die Stadtpräsidentin im Gemeinderat gesagt. Die Bewilligung sei deshalb noch nicht rechtskräftig.

Laut der Mitteilung von Freitag, 24. Juni 2022, war dies nicht korrekt. Richtig ist, dass bis 23. Juni kein Rekurs eingegangen ist und dass die Rekursfrist zu dem Bauentscheid der Bausektion des Stadtrats vom 31. Mai 2022 noch läuft.

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