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Gericht in Dietikon ZH verurteilt diebische Pflegehilfe

Keystone-SDA Regional
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Dietikon,

Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat eine 48-jährige Pflegehelferin wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt. Die Polin, die auch in Luzern eine Seniorin bestahl, kommt nun nach über einem halben Jahr im Gefängnis frei.

Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte am Freitag eine 48-jährige Pflegehelferin wegen gewerbsmässigen Diebstahls. (Symbolbild)
Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte am Freitag eine 48-jährige Pflegehelferin wegen gewerbsmässigen Diebstahls. (Symbolbild) - KEYSTONE/THOMAS DELLEY

Das Bezirksgericht Dietikon hat am Freitag den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft bestätigt. Die 48-jährige polnische Staatsangehörige wurde wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre angesetzt. Zusätzlich ordnete das Gericht einen Landesverweis von acht Jahren an.

Da die beschuldigte Frau die Strafe sowie die Zivilforderungen der Geschädigten im Rahmen des abgekürzten Verfahrens akzeptiert hatte, ist das Urteil rechtskräftig. Für die 48-Jährige bedeutet dies die sofortige Rückkehr in die Freiheit. Sie befand sich seit ihrer Verhaftung Ende Januar in Haft. Mit dem Urteilsspruch ordnete das Gericht die umgehende Haftentlassung an.

Schamlose Ausnützung gerügt

Die vorsitzende Richterin fand anlässlich der Verhandlung deutliche Worte für die Taten. Sie hielt der Beschuldigten vor, dass sie alte, wehrlose und hilfsbedürftige Personen schamlos ausgenutzt habe. Dies sei ausgerechnet in deren eigenen vier Wänden geschehen, wo sich die hochbetagten Menschen am sichersten gefühlt hätten.

Auf die Frage nach den Motiven für ihre Taten schwieg die 48-Jährige. Sie verweigerte die Aussage zu den Gründen für die Diebstähle, betonte jedoch, dass sie ihre Lektion gelernt habe und die Taten nicht wiederholen werde. Die Zeit im Gefängnis habe ihr stark zugesetzt.

In ihrem Schlusswort erklärte die Frau, dass kein Geld der Welt es wert sei, noch einmal von der Familie getrennt zu werden. Sie wolle nun einfach so schnell wie möglich nach Hause nach Polen zu ihrem Ehemann und ihrer Tochter zurückkehren. Dort plane sie, künftig im Verkauf zu arbeiten und so ihre ausstehenden Schulden in der abzubezahlen.

Modellautos im Limmattal geklaut

Die Verurteilte hatte ihre Vertrauensposition als Seniorenbetreuerin und Pflegehelferin für ihre Taten missbraucht. Zwischen Ende Mai 2023 und Ende November 2025 arbeitete sie in einem Einfamilienhaus im Bezirk Dietikon. In dieser Zeit durchsuchte sie die Räumlichkeiten minutiös und stahl Bargeld sowie Wertgegenstände im Gesamtwert von über 66'000 Franken. Neben Schmuck, kompletten Sätzen an Silberbesteck und zwei Spiegelreflexkameras liess sie auch ungewöhnliches Deliktsgut mitgehen. So wurden etwa 15 Lederportemonnaies und rund 20 Seiden- und Woll-Schals gestohlen.

Zudem entwendete die Frau gemäss Anklageschrift mindestens 20 Modelleisenbahnen, über 250 Modellautos und Motorräder sowie rund 20 Lego-Bausätze. Einen beträchtlichen Teil dieser Gegenstände verkaufte sie über eine Online-Plattform, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Diebstähle blieben sehr lange unbemerkt, weshalb die Täterin ungestört im Haus der Geschädigten agieren konnte.

Kurzes Gastspiel in Luzern

Nach ihrer Tätigkeit im Kanton Zürich wechselte die Pflegehilfe schliesslich in die Innerschweiz. Ab Mitte Januar 2026 war sie bei einer betagten Frau in der Stadt Luzern angestellt. Auch dort griff sie innerhalb von nur zwei Wochen erneut zu und durchsuchte die Schmuckschatullen. Sie entwendete 300 Franken Bargeld sowie eine Halskette aus Weissgold im Wert von 2000 Franken. Kurz nach diesem Diebstahl klickten in Luzern die Handschellen.

Die finanziellen Angelegenheiten wurden mit dem Urteil ebenfalls abschliessend geregelt. Von den bei der Frau beschlagnahmten Geldern in der Höhe von gut 10'000 Franken werden in einem ersten Schritt die Verfahrenskosten gedeckt. Der verbleibende Restbetrag wird anteilsmässig an die geschädigten Parteien ausbezahlt.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die Möglichkeiten zur Berufung sind im abgekürzten Verfahren jedoch stark eingeschränkt.

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Kommentare

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