Der Prozess gegen Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group, wurde eröffnet. Zur Rose werden unter anderem Verstösse gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen.
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Die E-Commerce-Apotheke Zur Rose Group - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Walter Oberhänsli, Chef der Versandapotheke Zur Rose, steht vor Gericht.
  • Zur Rose werden unlauter Wettbewerb und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen.
  • Die Verteidigung wird auf Freispruch plädieren.

Seit Dienstag muss Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose Group, sich vor Gericht verantworten. Dem Unternehmen werden unlauter Wettbewerb und Verstösse gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen, so «Finanzen».

Am ersten Prozesstag in Frauenfeld hielten die Kläger ihre Plädoyers, wie SDA berichtet.

Die Zur Rose Group soll die Angaben von Patienten vor dem Verschicken von Medikamenten nur unzureichend kontrolliert haben. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts von 2015 ist der Onlineversand rezeptfreier Medikamente ohne ärztliches Rezept unzulässig.

Zur Rose Group soll Sorgfaltspflicht verletzt haben

Die Versandapotheke zahlte ausserdem umstrittene Abgeltungen an Ärzte: Mit den Zahlungen sollten deren administrative Aufwände bei der Verwendung der Firmensoftware kompensiert werden.

Die Versandapotheke steht ausserdem wegen ihrer Werbung in der Kritik. Unter anderem wurde «Finanzen» zufolge mit Mengenrabatten und kostenlosem Versand ab einer gewissen Mindestbestellmenge geworben.

Der schweizerische Apothekenverband PharmaSuisse hatte SDA zufolge 2012 Strafanzeige eingereicht. Dies, weil die Versandapotheke zwischen 2011 und 2015 beim Onlineversand rezeptfreier Medikamente ihre Sorgfaltspflicht verletzt habe.

Der Prozess wird am 12. Januar fortgesetzt. Die Verteidigung wird den vollumfänglichen Freispruch des Angeklagten fordern.

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