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Zugtür blockiert: Thurgauer (19) muss 400 Franken bezahlen

Ein 19-Jähriger blockiert am Hauptbahnhof St. Gallen eine Zugtür mehrmals «wissentlich und willentlich». Die Aktion kommt den Thurgauer nun teuer zu stehen.

Zug
Wer wissentlich und willentlich eine Zugtüre blockiert, riskiert eine Busse. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Thurgauer muss für ein Vergehen am Bahnhof St. Gallen 400 Franken Busse bezahlen.
  • Der 19-Jährige blockierte eine Zugtür und verzögerte dadurch die Abfahrt.
  • Der Strafbestand kommt selten zur Anwendung – die SBB schweigt.

Es ist eine Szene, wie sie wohl schon viele von uns erlebt haben: Auf dem Bahnperron stellt sich eine Person in die Türe des Fahrzeugs, um deren Schliessung zu verhindern.

Mit offener Türe kann der Zug bekanntlich nicht losfahren. Durch das Sperren wird die Abfahrt verzögert. Schliesslich soll die verspätete Kollegin oder der heranrennende Kollege den Zug nicht verpassen.

Thurgauer (19) von Transportpolizei angezeigt

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Neujahrsmorgen am Hauptbahnhof in St. Gallen.

Nach einer feuchtfröhlichen Nacht hielt dort ein 19-Jähriger die Türe des abfahrbereiten Zugs nach Wil auf. Für sein Handeln wurde er daraufhin von der Transportpolizei angezeigt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der Thurgauer habe laut Staatsanwaltschaft die mittlere Tür der Zugkomposition mehrmals «wissentlich und willentlich» blockiert. Die Abfahrt habe sich dadurch um eineinhalb bis zwei Minuten verzögert, steht im Strafbefehl.

Aktion hat saftige Busse zur Folge

Die Aktion hat für den Mann Folgen. Im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes wird er mit einer Busse in der Höhe von 150 Franken gebüsst. Hinzu kommen weitere 250 Franken an Gebühren.

Haben Sie schon einmal eine Zugtüre blockiert?

Der Strafbestand «Blockierung einer Türe» kommt gemäss der Zeitung sehr selten zur Anwendung. Die Staatsanwaltschaft habe diesen im Kanton St. Gallen zuvor erst einmal angewandt.

Die SBB schweigt zu den Einzelheiten des Vorfalls am Neujahrsmorgen. Auch über entsprechende Zahlen und Statistiken, wie oft solche Fälle vorkommen, habe das Unternehmen keine Angaben gemacht, heisst es.

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