Bei SBB und Co. ist es verboten, sich mit einem 2.-Klasse-Billett in der 1. Klasse aufzuhalten – selbst wenn man nur beim Eingang steht. Das wissen viele nicht.
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Eine Kontrolleurin der SBB in einem Zug. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn der Zug voll ist, suchen sich Reisende oft einen freien Stehplatz.
  • Mit einem 2.-Klasse-Billett darf man aber nicht beim Eingang zur 1. Klasse stehen.
  • Man riskiert eine Verwarnung oder im schlimmsten Fall gar 75 Franken Busse.
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Die Situation dürfte fast allen Pendlerinnen und Pendlern bekannt sein: Der Zug ist voll, kein einziger Sitz ist mehr frei. Wenn die Fahrt nicht allzu lange dauert, findet man sich halt damit ab, in einem Zwischenraum stehenzubleiben.

Aber Achtung! Je nachdem, wo man steht, droht eine saftige Busse – zumindest für Personen, die nur ein Ticket für die 2. Klasse haben. Das hat Nau.ch-Leser A. W.* kürzlich am eigenen Leib erfahren.

SBB: Verwarnung wegen Stehen in 1.-Klasse-Zwischenabteil

Weil er nur eine kurze Strecke fahren wollte, blieb A.W. mit Freunden beim Eingang eines SBB-Wagens der 1. Klasse stehen. Als dann ein Kontrolleur vorbeikam, machte er die Gruppe darauf aufmerksam, dass sie dort nicht bleiben dürfe.

«Das geht doch nicht, das ist eine Frechheit!», sagt der Leser gegenüber Nau.ch. «Die zweite Klasse ist voll, die erste Klasse leer. Und ich darf nicht einmal im Zwischengang stehen?»

1. Klasse
Hier darf man ohne 1.-Klasse-Ticket nicht stehen.
Regel
Auf einem Schild findet sich die Regel kleingedruckt.
1. Klasse
Die 1. Klasse war fast komplett leer.

Aber so erstaunlich sie für viele auch sind, die Regeln sind eindeutig. «Die Klasseneinteilung gilt auch für die Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche der Wagen», bestätigt Alliance SwissPass auf Anfrage. Entsprechend müsse man in diesen Bereichen über ein gültiges 1.-Klasse-Billett verfügen.

In welcher Klasse fahren Sie Zug?

Tut man dies nicht, droht eine Busse. Gemäss Reglement von Alliance SwissPass werden für die Fahrt in der 1. Klasse mit 2.-Klasse-Billett 75 Franken Zuschlag verrechnet. «Bei Kursen mit Verkauf im Fahrzeug können Sie einen Klassenwechsel gegen eine Gebühr auch im Fahrzeug kaufen», heisst es aber.

Leser A.W. hatte also Glück, dass es bei einer Verwarnung blieb.

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