Zivilprozessordnung: Keine Gesetzesgrundlage für Video-Verhandlung

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Laut dem Bundesgericht gibt keine gesetzliche Grundlage, um eine Verhandlung gegen den Willen einer Partei per Videokonferenz durchzuführen.

Justitia
Justitia. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Hauptverhandlung müssen Parteien im Gericht physisch anwesend sein.
  • Dies hat das Bundesgericht in einem veröffentlichten Urteil festgehalten.
  • Es gibt keine gesetzliche Grundlage, um eine Verhandlung per Video durchzuführen.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) sieht vor, dass für die Hauptverhandlung die Parteien und die Mitglieder des Gerichts physisch anwesend sein müssen.

Dies hält das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil fest. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, um eine Hauptverhandlung gegen den Willen einer Partei per Videokonferenz durchzuführen.

Dies geschah am 7. April auf Geheiss der Vizepräsidentin des Handelsgerichts. Die beklagte Partei lehnte eine Videokonferenz ab und schaltete sich am entsprechenden Tag auch nicht zu. Das Handelsgericht hiess die Klage vollumfänglich gut, wie das Bundesgericht in seinen Erwägungen schreibt.

Beschwerde gegen Handelsgericht

Gegen das Vorgehen des Handelsgerichts legte die beklagte Partei Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses stützt die Argumente des Handelsgerichts nicht, mit denen die Videokonferenz begründet wurde.

Die Richterin habe sich nicht auf die ausserordentliche Lage stützen können. Eine Verordnung des Bundesrats trat erst am 20. April in Kraft – also nach der Zürcher Verhandlung. Die Verordnung ermöglicht die Durchführung von Videokonferenzen unter gewissen Bedingungen.

bundesgericht
Yves Donzallaz wirft der SVP vor, sie wollen die Justiz für ihre eigenen Zwecke instrumentalisieren. - Keystone

Im Entwurf der ZPO ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Abnahme gewisser Beweise per Videokonferenz vorgesehen. Dieser gesetzgeberischen Entwicklung könne ein Gericht jedoch nicht vorgreifen.

Nicht beantwortet hat das Bundesgericht die Frage, ob Sicherheitsbedenken gegen eine Videokonferenz sprechen. Solche hatte der Anwalt der beklagten Partei geltend gemacht.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Handelsgerichts aufgehoben. Dieses muss nun eine rechtskonforme Hauptverhandlung nachholen.

Kommentare

Weiterlesen

Karlsruhe
bundesgericht
1 Interaktionen
Streit der Bündner

MEHR IN NEWS

Tesla-Auslieferungen für erstes Quartal erwartet
6 Interaktionen
Im letzten Quartal
Waldbrand Ostdeutschland
In Ostdeutschland
Bali
Nach Fährunglück
Donald Trump
2 Interaktionen
Big Beautiful Bill

MEHR AUS LAUSANNE

Pflegekraft
4 Interaktionen
Laut Studie
Polizeikontrolle
In Lausanne
RTS
7 Interaktionen
Muss 16,5 Mio. sparen
WEURO 2025
8 Interaktionen
Vor EM-Start