Schlussantrag am EuGH in Rechtsstreit um deutschen «Maddie»-Verdächtigen

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Luxemburg,

Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wird am Donnerstag (09.30 Uhr) der Schlussantrag in einem von dem deutschen Verdächtigen im Fall «Maddie» angestrengten Rechtsstreit um eine frühere Auslieferung aus Portugal erwartet.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fall wurde dem EuGH von Bundesgerichtshof vorlegt, weil Fragen rund um die Zulässigkeit der Auslieferung bei der vom Verdächtigen Christian B. eingelegten Revision gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Braunschweig eine Rolle spielen könnten..

Der zuständige Generalanwalt wird in einem neutralen Rechtsgutachten seine Einschätzung darlegen. Oft folgen die Richter dieser, müssen es aber nicht.

Der Fall wurde dem EuGH von Bundesgerichtshof vorlegt, weil Fragen rund um die Zulässigkeit der Auslieferung bei der vom Verdächtigen Christian B. eingelegten Revision gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Braunschweig eine Rolle spielen könnten. Dabei geht es um eine Vergewaltigung im Jahr 2005. Mit dem Verschwinden des britischen Mädchens Madeleine «Maddie» McCann in Portugal 2007 und dem Verdacht gegen B. in diesem Fall hat die Sache nichts zu tun.

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