Ziegler-Prozess: Zweiter Angeklagter wird dispensiert
Am Prozessauftakt gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler am Bundesstrafgericht in Bellinzona ist der zweite Angeklagte dispensiert worden.

Das Gericht argumentierte, dass das am frühen Nachmittag nachgereichte zweite Arztzeugnis eine Diagnose enthalte und darlege, dass die Symptome des zweiten Angeklagten seit dem 6. Juni andauerten.
Zu Prozessbeginn am Montagmorgen war der zweite Angeklagte nicht vor Gericht erschienen. Sein Anwalt hatte ein Arztzeugnis eingereicht, welches das Gericht als «unzureichend» einstufte. Es verlangte ein weiteres Arztzeugnis mit einer Auflistung von Symptomen bis 13.30 Uhr.
Kurz vor 14 Uhr beschloss das Gericht, den zweiten Angeklagten vom Prozess zu dispensieren. Aus dem zweiten Arztzeugnis gehe hervor, dass der zweite Angeklagte seit dem 6. Juni unter Schüttelfrost, Muskelschmerzen und Erbrechen leide. Dies sei eine Folge der zweiten, am Samstag verabreichten Covid-19-Impfung.
Das Gericht argumentierte weiter, dass die Anwesenheit des zweiten Angeklagten für den Prozess «nicht erforderlich» sei. Deshalb werde die Dispensation akzeptiert.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Montag der mehrtägige Prozess gegen den Ex-Topsanierer Hans Ziegler begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Verletzung des Geschäftsgeheimnisses, wirtschaftlichen Nachrichtendienst, sich bestechen lassen und Insidergeschäfte vor. Angeklagt ist auch der frühere Geschäftsführer eines international tätigen Beratungsunternehmens.