YB-Fan zu acht Monaten bedingt verurteilt
Der YB-Fan, der seine Verurteilung wegen dem Abfeuern von Pyrotechnik vors Bundesgericht gezogen hatte, wurde von diesem zu einer härteren Strafe verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein YB-Fan, der 2020 einen Pyro gezündet hatte, wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt.
- Er war ans Bundesgericht gelangt, weil er das Urteil der Vorinstanz angefochten hatte.
- Dieses hatte jedoch eigentlich eine mildere Strafe verhängt.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen angeklagten YB-Fan wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und gifte Gase in verbrecherischer Absicht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Damit hat das Bundesstrafgericht die Verurteilung des Fussballfans bestätigt und das Strafmass gegenüber der Vorinstanz leicht erhöht. Der heute 35-Jährige hatte im August 2020 einen in der Schweiz nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand gezündet und dabei mehrere Personen sowie seine Umgebung gefährdet.
Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte den Fussballfan im Mai 2021 per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diesen focht der Beschuldigte an, so dass der Fall dem Bundesstrafgericht übergeben wurde.