Bundesgericht

Wolfsabschuss: Frau scheitert vor Bundesgericht

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Das Bundesgericht weist Beschwerde einer Privatperson gegen das Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung ab.

wolf
Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde einer Einzelperson gegen das Inkrafttreten der überarbeiteten Jagdverordnung ab. (Symbolbild) - sda - Keystone/MARCO SCHMIDT

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde einer Frau im Zusammenhang mit superprovisorischen Massnahmen gegen das Inkrafttreten der revidierten Jagdverordnung nicht eingetreten. Die Privatperson kritisierte, dass bei der Revision zum präventiven Abschuss von Wölfen vom Departement von Bundesrat Albert Rösti keine ordnungsgemässe Vernehmlassung durchgeführt worden sei. Die Beschwerdeführerin verlange Mitte November beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), dass dieser Kritikpunkt in einer Verfügung festgehalten und eine sogenannte Feststellungsverfügung erlassen werde.

Darin solle auch enthalten sein, dass durch den präventiven Abschuss von Wölfen zur Verhütung zukünftiger Schäden auf der Basis von Schwellenwerten unverhältnismässig in ihre Grundrechte und verfassungsmässigen Ansprüche eingegriffen werde. Die Frau verlangte zudem die Teilnahme an einem ordnungsgemässen Vernehmlassungsverfahren und dass die Inkraftsetzung der Verordnung vom 1. Dezember 2023 auszusetzen sei.

Frau zieht vor Bundesverwaltungsgericht

Wie das Bundesgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil schreibt, lehnte das Uvek das Gesuch der Frau ab und erliess keine Verfügung. Der «Walliser Bote» berichtete als Erster darüber. Die Privatperson zog ans Bundesverwaltungsgericht, das ihren Antrag auf superprovisorische Massnahmen Ende November in einer Zwischenverfügung abwies.

Auf die dagegen eingereichte Beschwerde beim Bundesgericht ist dieses nun nicht eingetreten. Dafür hätte die Beschwerdeführerin einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil geltend machen müssen, was ihr nicht gelungen sei. Beim Bundesgericht ist jedoch noch eine weitere Beschwerde der gleichen Person hängig. In der Sache selbst – also der Frage, ob das Uvek eine Feststellungsverfügung hätte erlassen müssen – ist noch nicht entschieden worden.

(Urteil 2C_695/2023 vom 18.1.2024)

Kommentare

User #5868 (nicht angemeldet)

Der Entscheid zeigt: Die Rechte des Volkes werden nicht mehr gewahrt. Es ist bedauerlich, dass die Vorgaben der Bundesverfassung vom UVEK nicht mehr eingehalten werden. Dabei ist das Vernehmlassungsverfahren und der Einbezug der Bevölkerung so wichtig!!!

Weiterlesen

Albert Rösti Wolf
447 Interaktionen
«Experten ignoriert»
Gesundheit Aargau
32 Interaktionen
Im Frühling

MEHR IN NEWS

Kollision Dietikon
Dietikon ZH
Duro
21 Interaktionen
Auf Autobahn
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz.
11 Interaktionen
Iran-Krieg
Kremlsprecher Dmitri Peskow
1 Interaktionen
Moskau

MEHR BUNDESGERICHT

Dach Haus Bau
3 Interaktionen
Köniz BE
hafermilch
27 Interaktionen
Irreführend
Arthur Brunner
9 Interaktionen
Am Bundesgericht

MEHR AUS LAUSANNE

Bundesgericht Richterwahlen
1 Interaktionen
Urteil
lausanne
In Lausanne
festival
6 Interaktionen
In Lausanne