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Winterthur: Mann (23) schlägt und tritt Freundin mehrmals – Haft

Redaktion
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Winterthur Stadt,

Vor dem Gericht in Winterthur muss sich ein Mann wegen häuslicher Gewalt verantworten. Das Urteil steht mittlerweile fest.

Winterthur
Das Bezirksgericht Winterthur. - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Winterthur soll seine Frau mehrmals brutal verprügelt haben.
  • Vor Gericht wurde er nun verurteilt.

Nach nur fünf Tagen Beziehung ist die Situation zwischen einem jungen Paar in Winterthur eskaliert. Der 23-jährige Mann soll seine Freundin brutal geschlagen haben, weil sie sich weigerte, sein Gepäck ins Hotel zu tragen. Die junge Frau landete im Krankenhaus und der Mann Ende März 2022 vor Gericht. Das berichtet der «Landbote».

Die beiden waren auf dem Weg zum Winterthurer Hotel Wartmann, als der Vorfall passierte. Laut Anklageschrift schlug der Mann seiner Freundin ohne Vorwarnung zweimal mit voller Kraft ins Gesicht.

Doch das war nicht das Ende des Albtraums für die junge Frau. Im Hotelzimmer soll er sie an den Haaren gepackt und durchs Zimmer geschleift haben. Er drohte ihr auch, dass ihren Eltern oder ihr selbst etwas zustossen würde, wenn sie ihm nicht gehorche.

Gewalt eskaliert weiter

Eine Woche später kam es laut «Landbote» zu einem weiteren gewalttätigen Vorfall. Der Beschuldigte drohte seiner Freundin per Videotelefonie mit Selbstmord und forderte sie auf, sofort zu ihm zu kommen.

In seiner Wohnung angekommen wurde die junge Frau erneut Opfer von Gewalt: Ohrfeigen, Faustschläge und Fusstritte sind nur einige der Angriffe, die in der Anklageschrift aufgeführt sind.

Am schwersten wogen jedoch Tritte gegen den Kopf der jungen Frau. Und das, während sie am Boden lag. Eine Tat, für welche sich der Mann laut Staatsanwältin wegen versuchter schwerer Körperverletzung verantworten muss.

Gerichtsverhandlung und Urteil

Der Beschuldigte, der bereits vorbestraft ist, musste sich vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten für die alten und neuen Taten.

In der Gerichtsverhandlung verwies der Angeklagte auf frühere Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Anwalt des Opfers bezeichnete den Beschuldigten als «tickende Zeitbombe», die entschärft werden müsse.

Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft: Der Mann wurde zu einer unbedingten Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie einer Geldstrafe von 800 Franken verurteilt. Die junge Frau erhält eine Genugtuung von 7000 Franken.

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