Gericht

Beschuldigter bestreitet an Winterthurer Gericht Gewalt gegen Kind

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Winterthur Stadt,

Der 28-Jährige bestreitet am Winterthurer Gericht, den Sohn seiner Freundin misshandelt zu haben. Er räumte allerdings ein, eine «andere Seite» zu haben.

Am Bezirksgericht Winterthur muss sich ein 28-Jähriger wegen der Tötung eines Kleinkinds verantworten. (Archivbild)
Am Bezirksgericht Winterthur muss sich ein 28-Jähriger wegen der Tötung eines Kleinkinds verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Der 28-jährige Beschuldigte, der am Mittwoch in Winterthur vor Gericht steht, hat den Vorwurf der Gewalt gegen ein Kleinkind zurückgewiesen. Für die schweren Verletzungen, die der Sohn seiner Freundin erlitt, hatte er keine Erklärung.

Auch Vorwürfe, er sei gegenüber seinen leiblichen Kindern gewalttätig geworden, wies der Beschuldigte einsilbig zurück. Höchstens einen Klaps auf den Po habe er ihnen gegeben.

Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre

Der 28-Jährige, der zurzeit von Sozialhilfe lebt, räumte jedoch ein, eine «andere Seite» zu haben. Er könne aufbrausend sein. Er lebt bei den Eltern, die beiden Kinder aus früheren Beziehungen darf er noch sehen.

Dem Mann wird vorgeworfen, den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin so schlimm misshandelt zu haben, dass er an den Verletzungen starb. Die Attacken sollen innerhalb von rund 35 Tagen passiert sein. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Deutschen eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie eine Landesverweisung von 15 Jahren. Das Kind sei dem Beschuldigten lästig gewesen, so die Anklage.

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