Weinhandelskontrolle stellt wenig Mängel bei Betrieben fest

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Bern,

Die Weinhandelskontrolle hat 2022 keine oder nur unwesentliche Mängel bei kontrollierten Betrieben festgestellt.

Die Schweizer Weinhandelskontrolle hat 2022 wenig Mängel bei kontrollierten Betrieben festgestellt. (Symbolbild)
Die Schweizer Weinhandelskontrolle hat 2022 wenig Mängel bei kontrollierten Betrieben festgestellt. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • SWK findet 2022 nur wenig Mängel bei Weinhandelskontrolle
  • Es wurden lediglich vier von 1231 Betrieben verzeigt.
  • So gut wie alle neu unterstellten Betriebe wurden kontrolliert.

Die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) hat 2022 wenig Mängel bei kontrollierten Betrieben festgestellt. Von 1231 kontrollierten Betrieben wurden vier wegen grober Mängel verzeigt, meist wegen Panscherei mit Verschnitten.

Diese Beanstandungen betrafen hauptsächlich das Anbringen täuschender Etiketten, Überschreitungen der Verschnitt- und Zusammenlegungsrechte sowie die irreführende Kellerbuchführung. Dies teilte die SWK als einziges Kontrollorgan des Bundes am Dienstag mit. Im Vorjahr hatte ein Betrieb schwerwiegende Mängel aufgewiesen.

Keine grossen Mängel gefunden

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle seien keine oder nur unwesentliche Mängel festgestellt worden. So habe es bei rund 900 Betrieben keinerlei Anlass zu Beanstandungen oder nur geringfügige Mängel gegeben.

In 239 Fällen zeigten sich dagegen gewisse Mängel (2021: 199). Dies insbesondere bei der administrativen Dokumentation oder der Führung der ordentlichen Kellerbuchhaltung (209 Fälle), wie es weiter hiess.

Ende 2022 seien 4999 Betriebe bei der Schweizer Weinhandelskontrolle registriert gewesen, 2021 waren es 4990 Betriebe. Darin eingerechnet sind auch die Selbsteinkellerer, die seit 2019 der SWK unterstellt sind.

Alle neuen Betriebe kontrolliert

Das Ziel, alle neu unterstellten Betriebe bis Ende 2022 zu kontrollieren, habe weitestgehend erreicht werden können. 60 Betriebe hätten sich der Kontrolle widersetzt, unter anderem, weil sie für sich eine vereinfachte Kellerbuchhaltung fordern.

Gegen diese Selbsteinkellerer ergriff die SWK im Jahr 2020 Verwaltungsmassnahmen. Die Betriebe haben das Verfahren Ende 2022 an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Das Administrativverfahren sei noch hängig.

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