Terror

Wegen IS-Terror: Bürgerrechtsentzug bei französische Doppelbürgerin

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Einer schweizerisch-französische Doppelbürgerin werden Straftaten im Zusammenhang mit der Terrorgruppe IS vorgeworfen. Nun droht ihr die Ausbürgerung.

Eine Fahne des Islamischen Staates (IS) weht im Wind.
Eine Doppelbürgerin verliert vielleicht ihre Schweizer Staatsbürgerschaft. Ihr wird die Entführung zweier Kinder ins IS Gebiet vorgeworfen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine schweizerisch-französische Doppelbürgerin verliert vielleicht den Schweizer Pass.
  • Es ist die zweite Ausbürgerung seit dem Zweiten Weltkrieg.
  • Die 30-jährige Frau wird beschuldigt, Kinder ins IS-Gebiet entführt zu haben.

Eine 30-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin verliert voraussichtlich ihr Bürgerrecht. Sie hat die Rekursfrist gegen den vom Staatssekretariat für Migration (SEM) angeordneten Bürgerrechtsentzug mit hoher Wahrscheinlichkeit ungenutzt verstreichen lassen.

Offen ist noch, ob die Frau den Rekurs im Ausland bei einer Botschaft fristgerecht auf den Postweg gegeben hat. Eine Mitarbeiterin des Bundesverwaltungsgerichts erklärte dies in St. Gallen auf Nachfrage von Keystone-SDA zu einem entsprechenden Bericht von Schweizer Radio und Fernsehen SRF vom Dienstagabend.

Rekurs müsste in den nächsten Tagen eingehen

Wenn in den nächsten Tagen kein Rekurs eingehe, werde der Entzug des Bürgerrechts von Montag auf Dienstag rechtskräftig, hiess es. Die Doppelbürgerin hatte das Bürgerrecht einer Gemeinde im Waadtländer Bezirk Morges.

Das Onlineportal des «Tages-Anzeigers» hatte Anfang Jahr berichtet, die Genferin habe 2016 zwei Mädchen in das Syrische IS-Gebiet entführt. Dort habe sie einen IS-Anhänger geheiratet, der 2018 bei einem Drohnenangriff getötet worden sei. Die Angaben waren für die Nachrichtenagentur Keystone-SDA jedoch nicht verifizierbar.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erklärte das Vorgehen. das Schweizer Bürgerrecht kann entzogen werden, wenn eine Person den Interessen sowie Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt. Und damit die Sicherheit des Landes gefährdet. Der Behörde zufolge bedeutet dies zum Beispiel, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten begangen hat.

IS Gefangene
Ein mutmasslicher IS-Kämpfer wird abgeführt. - dpa-infocom GmbH

Die Ausbürgerung ist aber nur möglich, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Ansonsten würde die Schweiz Staatenlose schaffen, was völkerrechtlich verboten ist. Der jetzige Aufenthaltsort der Frau ist den Behörden allerdings nicht bekannt.

Damit wird zum zweiten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg in der Schweiz einer Person das Bürgerrecht entzogen. Im September 2018 hatte das SEM einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger den Pass aberkannt. Der Mann war zuvor 2017 vom Bundesstrafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Ihm wurde beschuldigt, Propaganda für den IS betrieben und für die Terrorgruppe Kämpfer rekrutiert zu haben.

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