Am Montag wurde ein 42-jährigen Bauunternehmer wegen des Bezirksgerichts Zürichs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird Menschenhandel vorgeworfen.
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Der Gerichtsaal während einer Verhandlung. (Symbolbild) - POOL/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen des Bezirksgerichts Zürichs wurde der Mann zu 10 Jahren Haft verurteilt.
  • Der Bauunternehmer soll 23 Zwangsarbeiter beschäftigt haben.

Der 42-jährige Bauunternehmer soll die Zwangsarbeiter unter anderem aus Moldawien mit Versprechen über hohe Löhne in die Schweiz gelockt haben.

Den Arbeitern hat der verurteilte Menschenhändler jedoch nie den vereinbarten Lohn ausgezahlt. Stattdessen hat er ihnen nur Pauschalbeträge ohne Überstunden, Spesen oder Urlaub gewährt. Wie die Anklageschrift belegt, sollen die Arbeiten auf Stundenlöhne zwischen 80 Rappen und 9 Franken gekommen sein. Einige sollen überhaupt keinen Lohn erhalten haben.

Wegen Bezirksgericht Zürich: Menschenhändler in weiteren Punkten angeklagt

Der Bauunternehmer nutzte sie als billige Arbeitskräfte, um mit tiefen Offerten prestigeträchtige Aufträge an Land zu ziehen. Die von Generalunternehmen aufs Firmenkonto eingehenden Kontozahlungen verwendete er für den Kauf eines Ferraris, für Ferien und weitere private Zwecke.

Der Beschuldigte war an der Urteilseröffnung im Bezirksgericht Zürich nicht anwesend. Er liess sich bereits für die zweitägige Verhandlung im Februar dispensieren.

Die Staatsanwaltschaft forderte bei der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 4 Monaten für den Beschuldigten. Der Verteidiger forderte Freisprüche in den meisten Anklagepunkten.

Bauunternehmen in weiteren Punkten verurteilt

Das Gericht sprach den Mann jedoch nur in einigen Nebenpunkten frei. Neben dem gewerbsmässigen Menschenhandel wurde der 42-Jährige unter anderem auch für gewerbsmässigen Wucher und mehrfache Urkundenfälschung verurteilt.

Das Strafmass von 10 Jahren Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 205 Tagessätzen à 30 Franken wurde ausgesprochen. Der vorsitzende Richter begründete das Strafmass unter anderem mit mehreren erheblichen Vorstrafen, die der Verurteilte hat.

Menschenhändler muss hohe Zahlungen leisten

Weiter verurteilte das Gericht den Mann zu Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen an die Arbeiter in der Höhe von rund 100'000 Franken. Auch die Gerichtsgebühr in der Höhe von 25'000 Franken muss er bezahlen. Zur Deckung der Ansprüche wird unter anderem der Erlös aus dem Verkauf des sichergestellten Ferraris verwendet.

An die Freiheitsstrafe angerechnet werden die rund drei Jahre, die der Mann in Untersuchungshaft verbrachte. Weil das Gericht befürchtete, dass sich der Verurteilte ins Ausland absetzen könnte, ordnete es Sicherheitshaft an. Begründet wurde diese mit der österreichisch-schweizerischen Doppelbürgerschaft des Verurteilten sowie der russischen Staatsbürgerschaft seiner Frau.

Urteil könnte noch geändert werden

Zudem soll der Beschuldigte im Jahr 2007 schon einmal nach Österreich geflüchtet sein, um sich einer Freiheitsstrafe zu entziehen.

Sowohl das Urteil als auch der separate Beschluss zur Sicherheitshaft sind noch nicht rechtskräftig. Beide Entscheide können an das Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

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