Menschenhandel

Parteien haben Berufung gegen Gstaader Putzfrauenurteil angemeldet

Nach der Verurteilung einer serbischstämmigen Familie wegen Menschenhandels im Berner Oberland haben sämtliche Parteien Berufung angemeldet. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, jahrelang Landsfrauen in die Schweiz gelockt und unter misslichen Bedingungen als Putzkräfte ausgebeutet zu haben.

Im Berner Oberland wurden serbische Frauen mutmasslich als Putzkräfte ausgebeutet. Der Fall könnte dereinst auch das bernische Obergericht beschäftigen. (Symbilbild)
Im Berner Oberland wurden serbische Frauen mutmasslich als Putzkräfte ausgebeutet. Der Fall könnte dereinst auch das bernische Obergericht beschäftigen. (Symbilbild) - KEYSTONE/AYSE YAVAS

Sowohl die drei Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft meldeten fristgerecht Berufung gegen die Urteile an, wie Verteidiger Florian Kaufmann nach Rücksprache mit den übrigen Parteien der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag mitteilte.

Nun warten die Parteien auf die schriftliche Urteilsbegründung. Dies kann mehrere Monate dauern. Nach Erhalt des schriftlichen Urteils kann innert 20 Tagen Berufung erklärt werden.

In der Berufungserklärung muss laut Kaufmann angegeben werden, ob das Urteil vollumfänglich oder nur in Teilen angefochten wird, welche Abänderungen des erstinstanzlichen Urteils verlangt werden und welche Beweisanträge gestellt werden.

Mitte Juni mussten sich die heute 68-jährige Mutter, ihr 76-jähriger Ehemann und die 48-jährige Tochter vor dem erstinstanzlichen Regionalgericht Berner Oberland in Thun verantworten.

Das Gericht sah in der Mutter die Haupttäterin. Auch die Tochter sei aktiv an dem Geschäft mit den Billigputzkräften beteiligt gewesen. Den Ehemann hingegen erachtete es als Gehilfen der beiden Frauen.

Die Richter verurteilten die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und den Vater zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Tochter verurteilte das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Dazu kommen bei allen noch bedingte Geldstrafen und Bussen.

Der schwerwiegendste Vorwurf lautete auf Menschenhandel. Die Anklage nannte rund 40 Opfer. Nicht in allen Fällen erkannte das Gericht den Tatbestand des Menschenhandels als erfüllt, aber in einem guten Dutzend.

Die Verteidiger hatten Freisprüche in den schwerwiegendsten Punkten gefordert. Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte höhere Strafen von mehr als neun, zehn und zwölf Jahren gefordert.

Es seien schwerere Fälle von Menschenhandel vorstellbar, hielt Gerichtspräsident Jan Grunder bei der Bekanntgabe des Urteils Mitte Juni fest. So seien die Opfer beispielsweise nicht eingesperrt gewesen und hätten auch einen Lohn erhalten, wenn auch einen viel zu kleinen.

Andererseits machte Grunder auch klar, dass die Drahtzieher über Jahre unbehelligt agieren und wirtschaftlich und sozial schwächere Landsfrauen ausnehmen konnten. Die Familie habe wirtschaftlich davon profitiert. Dass die Familie nur armen Landsfrauen habe zu Einkommen verhelfen wollen, verwies der Gerichtspräsident klar ins Reich der Schutzbehauptungen.

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Kommentare

User #5302 (nicht angemeldet)

Und kein Landesverweis? Warum dürfen solche Personen, wenn sie rechtskräftig verurteilt worden sind, nach Absitzen der Haftstrafe in der Schweiz bleiben?

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