Die Aargauer Behörden nehmen Nail- und Kosmetikstudios sowie Barber-Shops verstärkt unter die Lupe. So soll Schwarzarbeit verhindert werden.
Nagelstudio
Eine Angestellte eines Nagelstudios mit einer Kundin. In Schweizer Nagelstudios herrschen teils prekäre Arbeitsbedingungen. (Symbolbild) - keystone
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Kontrolliert werden die Arbeitsbedingungen und die Aufenthaltsbewilligungen. Laut Regierungsrat stossen die Behörden mitunter auf Hürden bei der Kontrolle.

Wie andere Arbeitsorte würden auch Nagel- und Kosmetikstudios immer wieder stichprobenweise auf Schwarzarbeit kontrolliert, schrieb der Regierungsrat am Freitag, 24. Februar 2023, auf die Antwort zu einer Interpellation von Grossräten der SP und Grünen.

Das Inspektorat des kantonalen Migrationsamts (Mika) nahm in den vergangenen zwei Jahren je neun Schwarzarbeitskontrollen vor.

Zwei Kontrollen seien eine gemeinsame Aktionen mit den Polizei- und Zollorganen gewesen. Es handelte sich gemäss Regierungsrat um «risikobasierte Strichprobenkontrollen».

Teil des Schwerpunkts «Strukturkriminalität»

Die Kantonspolizei kontrolliere Nagel- und Kosmetikstudios seit Herbst zusammen mit den Regionalpolizeien und anderen Partnerorganisationen.

Bei der Umsetzung dieser Kontrollen handle es sich um einen Teil des Schwerpunkts «Strukturkriminalität». Für regelmässige Kontrollen verfüge die Kantonspolizei jedoch nicht über genügend Personal.

Auch für die Inspektionspersonen sei es aufgrund der Situation in den Studios kaum möglich, allfällige Ausbeutungsaspekte näher abzuklären. Das liege an der zumeist sehr schwierigen sprachlichen Verständigung.

Zudem spiele der Umstand eine Rolle, dass die Arbeitnehmenden nicht von der Kundschaft, von Vorgesetzten und anderen Arbeitnehmenden getrennt befragt werden könnten. Die Arbeitnehmenden machten daher kaum Aussagen.

Keine Bewilligung zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Bei Hinweisen auf mögliche Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel werde die Kantonspolizei eingeschaltet.

Da es sich bei Angestellten in Nagel- und Kosmetikstudios nicht um qualifizierte Arbeitnehmende im Sinne des Ausländer- und Integrationsgesetz des Bundes handelt, erhalten die Drittstaatsangehörigen in der ganzen Schweiz keine Bewilligung zum Zweck der Erwerbstätigkeit.

Die kontrollierten Mitarbeitenden in Nagelstudios hätten oft eine vietnamesischen Pass und seien im Rahmen des Familiennachzugs oder als Partner einer Schweizerin und Schweizer eine Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung erhalten, wie der Regierungsrat festhält.

Besonders viele Nagelstudio-Angestellte vietnamesischer beziehungsweise asiatischer Herkunft verfügen über die tschechische Staatsangehörigkeit, vereinzelt auch von anderen EU/EFTA-Staaten, wie es in der Stellungnahme heisst.

Fragwürdige Arbeitsbedingungen

Aber es gibt nicht nur mehr Nagelstudios, sondern auch immer neue Barber-/Coiffeurshops werden eröffnet. Bei Schwarzarbeitskontrollen seien teilweise ausländische Staatsangehörige ohne Arbeitsbewilligung ermittelt werden, heisst es in der Stellungnahme.

Bezüglich der Arbeitsbedingungen sei auch in dieser Branche jeweils fraglich, ob die vertragliche und bezahlte Arbeitszeit (insbesondere bei Teilzeit) den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und ob angebliche Praktika gerechtfertigt seien.

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