Walliser (29) muss 800 Franken Busse bezahlen

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 29-jähriger Walliser trug im Oktober 2020 keine Maske im ÖV.
- Das Bezirksgericht senkte nun die Höhe der gegen ihn verhängten Busse.
- Hinzu kommt jedoch noch die Hälfte der Verfahrenskosten.
Weil er die Maskenpflicht im ÖV missachtete, muss ein Walliser nun 800 Franken berappen. Die Busse beträgt zwar «nur» 200 Franken. Der Mann muss jedoch zusätzlich die Hälfte der Verfahrenskosten übernehmen, welche sich auf 1200 Franken belaufen.
Dies, weil er nach seiner Verurteilung wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz im November 2020 vor das Bezirksgericht ging. Damals war er mit Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden.
Die Busse wurde demnach vom Bezirksgericht von 400 auf 200 Franken gesenkt. Dies «aufgrund des geringen Einkommens und des eher leichten Verschuldens», wie der «Walliser Bote» unter Berufung auf das Urteil berichtet.
Mann hat Attest – aber kein medizinisches
Doch was ist der Hintergrund der ganzen Geschichte? Der 29-Jährige war Ende Oktober 2020 auf der Strecke zwischen Visp VS und Spiez BE unterwegs – ohne Maske. Bei einer Billettkontrolle wurde er vom Zugpersonal auf die geltende Maskenpflicht hingewiesen.
Der Aufforderung kam der Walliser nicht nach – stattdessen legte er ein Attest vor. Dieses liessen die Kontrolleure nicht durchgehen.
Was halten Sie von der Maskenpflicht im ÖV?
Denn: Das «Sach- und Rechtsattest» stammt aus der Feder des Juristen Heinz Raschein. Unter Berufung auf die Bundesverfassung, das Strafgesetzbuch und der Europäischen Menschenrechtskonvention soll das Dokument dabei helfen, die Maskenpflicht zu umgehen.

Um keine Maske im öffentlichen Verkehr tragen zu müssen, braucht es aber zwingend ein medizinisches Attest. Deshalb nahm der Kontrolleur das Schriftstück des Wallisers nicht an.
Nach dem Vorfall erstatteten die SBB Anzeige bei der Walliser Staatsanwaltschaft – daraufhin wurde die ursprüngliche 400-Franken-Busse verhängt.
Das Urteil des Bezirksrichters ist noch nicht rechtskräftig – bis Mitte Oktober kann Berufung eingelegt werden.
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