Wallis verteidigt Ablehnung von Hilfe an bestimmte Brand-Opfer
Sieben Überlebenden der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS wurde die Soforthilfe verweigert. Der Kanton hält an den Kriterien fest und anerkennt ihr Leid.

Das Wichtigste in Kürze
- Sieben Überlebenden des Brands von Crans-Montana VS wurde die Soforthilfe verweigert.
- Anspruch auf die Soforthilfe hat nur, wer einen Angehörigen verlor oder im Spital war.
- Der Kanton Wallis anerkennt das Leid der Betroffenen, stellt sie aber nicht gleich.
Einige Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS haben keinen Anspruch auf Soforthilfe und Solidaritätsbeitrag. Ohne ihren Status als Opfer in Abrede zu stellen, betont der Kanton die Notwendigkeit, die Hilfen an die jeweilige Situation anzupassen.
«Tages-Anzeiger, «Tribune de Genève» und «24 heures» berichteten am Samstag, dass sieben Überlebenden der Brandkatastrophe in der Silvesternacht die von den Walliser Behörden und dem Bund versprochene Soforthilfe in Höhe von insgesamt 60’000 Franken verweigert wurde.
Eine Entscheidung, die der Genfer Anwalt Robert Assaël, der eines dieser Opfer vertritt, als «schockierend» bezeichnete. Diese Entscheidung stütze sich auf ein völlig willkürliches Kriterium, nämlich die Übernachtung im Spital, erklärte der Genfer Anwalt in der Sendung «19:30» des Westschweizer Fernsehens RTS.
Seine Mandantin hätte eine Nacht im Spital verbringen können, zog es jedoch angesichts der Überlastung der Spitäler vor, ihren Platz schwerverletzten Personen zu überlassen.
Walliser Staatsrat: Wollen niemanden im Stich lassen
In derselben Nachrichtensendung betonte der Walliser Staatsrat Mathias Reynard, der für Gesundheit und Soziales zuständig ist, dass der Kanton Wallis niemanden im Stich lassen wolle.
Aus diesem Grund habe er neben den Hilfen nach dem Opferhilfegesetz eine Stiftung und weitere Sonderhilfen eingerichtet, sagte er.
Die Kriterien für den Anspruch auf die vom Bund und vom Kanton finanzierte Nothilfe seien entweder der Verlust eines Angehörigen oder ein Spitalaufenthalt.

Es gehe nicht darum, den Opferstatus der Personen zu leugnen, deren Antrag abgelehnt wurde, versicherte Reynard.
Der Kanton erkenne deren psychisches Leid an, sei jedoch der Ansicht, dass er sie bei der Gewährung von Hilfen nicht auf die selbe Stufe stellen könne.












