Die Frage, ob er seine Ehefrau ermordet oder im Affekt erwürgt hat, beschäftigt das Bezirksgericht Lenzburg AG. Ein 49-jähriger Mann muss sich nun verantworten.
Bezirksgericht Lenzburg Ehefrau ermordet
Vorm Bezirksgericht Lenzburg AG muss sich ein 49-Jähriger verantworten, weil er seine Ehefrau ermordet haben soll. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Lenzburg steht ein Mann vor Gericht, weil er seine Ehefrau ermordet haben soll.
  • Er hatte sie im März 2021 im Schlafzimmer minutenlang gewürgt, bis das Herz stillstand.
  • Die Verteidigung plädiert auf eine Handlung im Affekt und eine geringere Freiheitsstrafe.
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Ein 49-jähriger Mann steht seit Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG, weil er seine Ehefrau ermordet haben soll. Die Tat ereignete sich im März 2021. Der Staatsanwalt forderte 16 Jahre wegen Mordes, der Verteidiger plädierte auf höchstens 5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags.

Er könne sich nicht mehr an alles erinnern, was im Schlafzimmer geschah, sagte der Angeklagte vor Gericht. Die Aussage, dass er die Frau oder die ganze Familie umbringen werde, sei «nicht so gemeint» gewesen. Auf Albanisch bedeute dies nicht, dass man jemanden wirklich umbringen wolle, sondern nur, dass man jemandem Schläge androhe.

Der Mann hatte gemäss Staatsanwaltschaft seine 44-jährige Frau in der Nacht auf den 12. März 2021 im Haus der Familie in Schafisheim getötet. Er soll sie mehrere Minuten lang gewürgt und verhindert haben, dass ihr jemand zu Hilfe kommen konnte.

Die drei gemeinsamen Kinder mussten die Tat vor der abgeschlossenen Schlafzimmertür miterleben, wie der Staatsanwalt ausführte. «Jetzt habe ich es dann bald», habe der Vater ihnen zugerufen und «ihr habt keine Mutter mehr». Damit habe der Angeklagte seine Absichten klargemacht.

Gutachter diagnostiziert Eifersuchtswahn und Depression

Ein Gutachter diagnostizierte beim Angeklagten, der aus dem Kosovo stammt, einen schweren Eifersuchtswahn und eine Depression. Er soll schon vorher angedeutet haben, sie töten zu wollen, wenn sie ihm untreu würde.

Häusliche Gewalt
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz weit verbreitet. (Symbolbild) - SDA

Die Staatsanwaltschaft warf dem 49-Jährigen auch vor, seine Ehefrau in den Wochen vor der Tat immer wieder kontrolliert zu haben. So habe er unter anderem 200 Ton- und Videoaufnahmegeräte im gesamten aus installiert. Um sie zu überwachen, habe er einmal sogar einen Privatdetektiv engagiert.

Auch den damals 12-jährigen Sohn habe er mit eingespannt. Er sollte die Mutter zu ihrem Arbeitsplatz verfolgen. Würde er sie beim Fremdgehen erwischen, versprach der Vater und ihm eine Playstation.

Die beiden erwachsenen Töchter soll er verschiedentlich bedroht haben, weil sie sich auf die Seite der Mutter stellten.

Staatsanwalt: Mit Würgegriff Ehefrau ermordet

Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Tötung als Mord und fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren. Der Mann habe mit einem etwa 15 bis 30 Minuten andauernden Würgegriff den Herzstillstand ausgelöst. Dieser verursachte einen massiven Hirnschaden wegen Sauerstoffmangels. Die Frau konnte zwar reanimiert werden, aber fünf Tage später wurde im Spital die Beatmung eingestellt.

Der Mann habe seine Ehefrau ermordet, weil sie ihn verlassen wollte, sagte der Staatsanwalt. «Er wollte lieber eine tote Frau als eine von ihm getrennte Frau!»

Verteidiger: Ehepaar hat sich «oft verbal gestritten, aber nicht einseitig»

Der Verteidiger forderte, den Angeklagten wegen Totschlags zu höchstens 5 Jahren Freiheitsentzug zu verurteilen. Das Ehepaar habe sich «oft verbal gestritten, aber nicht einseitig». Das Opfer habe ihren Ehemann provozieren wollen, damit er sie schlage.

Als sie ihn im Ehebett abgewiesen und massiv beschimpft habe, sei es dann zum Kontrollverlust gekommen. «Irgendwie ging bei ihm ein Schalter um», sagte der Verteidiger und «der Beschuldigte hatte ein Blackout.» Erst als die Kinder an die Türe klopften, sei er wieder zu sich gekommen.

«Ich bedaure extrem, was passiert ist, weil ich die Kontrolle verloren habe», sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er bitte seine Kinder um Entschuldigung. Das Urteil hat das Bezirksgericht Lenzburg für Freitagnachmittag angekündigt.

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