Nach eines Tötungsdeliktes in Schafisheim AG im März 2021 wurde gegen den Täter (48) Anklage wegen Mordes erhoben. Er soll seine Frau (44) stranguliert haben.
Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2021 erlag eine 44-jährige Mutter schweren Strangulation Verletzungen.
  • Nun wurde Anklage gegen ihren 48-jährigen Ehemanns wegen Mordes erhoben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
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In der Nacht vom 12. März 2021 meldete die Tochter des Ehepaares bei der Notrufzentrale, dass sie ihre Mutter schreien gehört habe. Sie gab weiter an, dass etwas Schlimmes geschehen sei.

Der Beschuldigte hatte sich und seine Ehefrau im Schlafzimmer eingeschlossen. Erst mit Eintreffen der Einsatzkräfte öffnete der Beschuldigte die Schlafzimmertüre.

Er wurde sofort festgenommen, währenddessen beim regungslosen Opfer Reanimationsmassnahmen eingeleitet wurden.

Die 44-Jährige wurde durch eine mehrminütige Strangulation getötet

Trotz intensiver Bemühungen verstarb die 44-Jährige wenige Tage später auf der Intensivstation im Spital. Bei ihr wurden deutliche Würgemale und Staublutungen im Kopfbereich festgestellt.

Diese dürften durch eine Strangulation mittels mehrminütigen Würgens hervorgerufen worden sein. Die Strangulation verursachte eine Sauerstoffunterversorgung und führte unabwendbar zum Tod des Opfers.

Gegen den Angeklagten wird eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren beantragt

Die Anklage wegen Mordes und weiteren Delikten ist am Bezirksgericht Lenzburg hängig. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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