Freispruch

Verteidigung verlangt Freispruch im Fall Zölch

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Bern,

Der Verteidiger des wegen Betrugs angeklagten Berner Juristen Franz A. Zölch hat am Montag vor dem Regionalgericht Bern einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt.

franz zölch
Franz Zölch. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dass Zölch über Jahre im Bekanntenkreis Darlehen erbettelt habe, ohne sie zurückzuzahlen bestreite sein Mandant nicht, sagte der Verteidiger.

Anders als die Staatsanwaltschaft dies darstelle, habe Zölch aber nicht arglistig gehandelt. Vielmehr habe er die Absicht gehabt, das Geld zurückzuzahlen.

Der Verteidiger nahm stattdessen die Geschädigten in die Pflicht. Sie hätten dem einst renommierten Juristen, Brigadier, Hochschuldozenten und Bernburger zu leichtfertig vertraut, ohne genügend Abklärungen zu treffen.

Zölchs Masche, um an Geld zu kommen, habe «nigerianischen Betrügermails» geglichen. Das hätte die Geschädigten aufhorchen lassen sollen. In manchen Fällen hätten Geschädigte zwar ein flaues Gefühl im Magen gehabt, aber dennoch Geld gegeben.

Der heute 72-jährige Zölch habe zu seiner Zeit als Symbol des Erfolgs gegolten. Doch er habe nicht alles im Griff gehabt, wie der Verteidiger es formulierte.

Heute betreibe der 72-jährige keine Kanzlei mehr und müsse auch keine Angestellten mehr entlöhnen. Die Geldausstände seien allesamt im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen seiner Kanzlei gestanden. Seither habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Damals noch verheiratet mit einer Regierungsrätin, galten die Zölchs Um die Jahrtausendwende als «Powercouple» und bewegten sich in höchsten Kreisen. Doch dann kam für den Angeklagten wegen dubioser Geldgeschäfte der tiefe gesellschaftliche Fall.

Von Seiten der Privatklägerschaft wurde auch am Montag Kritik an der Berner Justiz laut, dass es viel zu lange gedauert habe, bis Zölch der Prozess gemacht worden sei. Man habe ihn viel zu lange «seine Spur der Verwüstung» ziehen lassen.

In den nächsten paar Jahren verjähren die angeklagten Tatbestände. Für den Angeklagten gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

Das Berner Regionalgericht gibt sein Urteil am Dienstag bekannt.

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