Verfahren gegen früheren Fifa-Funktionär Valcke eingestellt
Die Bundesanwaltschaft stellt ein weiteres Strafverfahren gegen Jérôme Valcke ein. Dies ist das vierte Mal, dass ein in der Schweiz geführtes Verfahren gegen den ehemaligen Generalsekretär des Weltfussballverbands (Fifa) eingestellt wurde.
Das im November 2015 eröffnete Verfahren war das erste, das sich gegen Valcke richtete. Der hochrangige Fifa-Funktionär war wegen Veruntreuung im Zusammenhang mit Ticketverkäufen für die Weltmeisterschaften 2014, 2018 und 2022 angeklagt. Hinzu kamen Verdachte auf Beschädigung von Computerdaten und ungerechtfertigte Rechnungsstellung von Gebühren.
Generalsekretär nach Suspension
Der Generalsekretär wurde daraufhin von seinem Arbeitgeber suspendiert. In der Folge wurden zahlreiche Verfahrenshandlungen wegen geheimer Kontakte zwischen Bundesanwälten und Fifa-Mitgliedern annulliert.
Die Kosten des Falles, rund 63'000 Franken, gehen zu zwei Dritteln zu Lasten der Bundeskasse und zu einem Drittel zu Lasten von Valcke. Die hierfür in der Einstellungsverfügung vom 4. Oktober 2024 angeführten Gründe wurden von ihm angefochten.
Die Verteidiger von Valcke sind der Ansicht, dass «diese vollständige Einstellung des Verfahrens eine Selbstverständlichkeit» war. Valcke sei zum vierten Mal nach einem zu langen Verfahren, das nach der Ablehnung von drei Bundesanwälten teilweise annulliert wurde, für unschuldig befunden worden, sagten die Anwälte Patrick Hunziker und Elisa Bianchetti der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.
Bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten
Im Juni 2022 wurde Valcke vom Bundesstrafgericht im Berufungsverfahren um die Fifa-TV-Rechte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er legte gegen dieses Urteil Berufung beim Bundesgericht ein.
Der heute 64-Jährige war von 2007 bis 2016 Fifa-Generalsekretär, unter dem Vorsitz von Präsident Sepp Blatter. Der Franzose Valcke war der Erste seit 1956 in diesem Amt, der nicht aus der Schweiz stammte.