Verband: Lehrer sollten auf Kreuzkette verzichten
Der Lehrerverband rät allen Lehrkräften zum Verzicht auf religiöse Symbole, auch auf Kreuze. Er betont aber, dass es nicht für Schülerinnen und Schüler gilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Lehrerverband rät Lehrkräften zum Verzicht auf religiöse Symbole.
- Der Schulleiterverband klagt über den Flickenteppich und fordert eine Klärung.
- Das Egerkinger Komitee will Kopftücher komplett aus Schulen verbannen.
Der Fall aus Eschenbach SG sorgte landesweit für Schlagzeilen. Eine kopftuchtragende Lehrerin wurde noch vor ihrem ersten Arbeitstag auf Druck einiger Eltern wieder entlassen.
Es kam die Frage auf, ob auch eine jüdische Kippah oder eine Kreuzkette ein Problem sein würde. Und wie religiöse Symbole in Klassenzimmern gehandhabt werden sollen.
Gesetzlich gibt es in der Schweiz einen Flickenteppich, erklärt Thomas Minder, Präsident des Schulleiterverbandes, gegenüber SRF. In einigen Kantonen wird Lehrpersonen das Tragen von religiösen Symbolen per Verfassung verboten, in anderen ist es bloss eine Empfehlung. Und wieder andere machen gar keine Vorgaben.
Die Haltung des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer ist es, dass die Schule ein religiös neutraler Ort ist. Vizepräsident Christian Hugi sagt, Lehrer müssten neutral auftreten und sich neutral verhalten. «Dazu gehört auch der Verzicht auf religiöse Symbole.»
Er betont, dass damit nicht nur das muslimische Kopftuch gemeint sei. Geraten werden den Lehrern auch, auf Kippah oder auf eine sichtbare Kette mit einem Kreuz zu verzichten. Religiöse Symbole könnten eine Wirkung entfalten und Schüler beeinflussen, auch wenn dies gar nicht beabsichtigt sei. Hugi sagt, Lehrpersonen müssten eine «neutrale Haltung haben», damit Schüler nicht beeinflusst würden und sich frei entwickeln könnten.
Egerkinger Komitee will Kopftuch verbieten – auch für Schülerinnen
Ein weiterer, für den Lehrerverband wichtiger Punkt ist, dass der Verzicht nur für Lehrkräfte gelte. Schülerinnen und Schüler hingegen dürfen religiöse Symbole tragen, da sie nicht in einer berufsausübenden Rolle dort seien.
Vor 28 Jahren urteilte das Bundesgericht in Lausanne, dass es zulässig sei, einer Lehrerin das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Thomas Minder vom Schulleiterverband fordert aber angesichts des rechtlichen Flickenteppichs eine Klärung. Die Diskussion um Kopftücher und andere religiöse Symbole in Schulen müsse auf politischer Ebene geführt werden.
Mit Kopftüchern im Klassenzimmer dürfte sich die Politik bald schon beschäftigen müssen: Das Egerkinger Komitee erwägt eine entsprechende Volksinitiative. Damit sollen Kopftücher aus allen Schulen, von Kindergarten bis Hochschule, verbannt werden – bei Lehrerinnen und Schülerinnen.