Lehrerin mit Kopftuch: In der Schule Eschenbach SG nicht erwünscht

Vivian Balsiger
Vivian Balsiger

Rapperswil-Jona,

In Eschenbach SG sollte eine Lehrerin eingestellt werden, die sich mit Kopftuch vorstellte. Einige Eltern waren nicht einverstanden.

Lehrerin mit Kopftuch
Die betroffene Lehrerin hat sich gegenüber den Medien nicht zu dem Thema geäussert. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Eschenbach sollte eine Lehrerin eingestellt werden, die sich mit Kopftuch vorstellte.
  • Einige Eltern waren damit nicht einverstanden und protestierten.
  • Die Schule wehrte sich anfänglich gegen die Einwände und knickte schliesslich doch ein.

Die Schule Eschenbach SG wollte für das Schulhaus Goldingen eine Lehrerin anstellen, die sich mit Kopftuch vorstellte. Sie hätte an der lokalen Primarschule die 1. Klasse übernehmen sollen. Daraufhin gingen einige Eltern auf die Barrikaden.

«Neutrale Bildung»

Die Eltern stützen sich dabei auf eine Rechtsauskunft des Kantons St. Gallen und schrieben der Schulleitung: «Kinder der Volksschule haben das Recht auf eine neutrale Bildung (politisch, wie auch religiös). Dies geht bereits aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor». Deshalb lehnten sie die designierte Lehrerin ab, so «Linth24.ch».

Rektor knickt ein

Obwohl sich die Schule anfänglich gegen die Einwände wehrt, knickt der Rektor schlussendlich ein. Die Entscheidung sei allerdings nicht leichtgefallen.

Gegenüber «Linth24.ch» sagt er: «Sie steht in keinem Zusammenhang mit der fachlichen Eignung der Lehrperson, sondern basiert auf der Einschätzung, dass eine lange rechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang und eine anhaltende Polarisierung das Schulumfeld dauerhaft belastet hätte.»

Rechtsexperte äussert sich

Der «Tagesanzeiger» befragte Thomas Geiser, emeritierter Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. Er sagt: «Der Staat ist an die Grundrechte gebunden. Dazu gehört auch die Religionsfreiheit und somit auch das Tragen eines Kopftuchs.»

Thomas Geiser
Thomas Geiser, emeritierter Professor für Privat- und Handelsrecht an der Universität St. Gallen. (Archivbild) - keystone

Die Schule habe die Möglichkeit, sich für eine religiöse Neutralität auszusprechen. «In diesem Fall wären allerdings alle religiösen Symbole aus der Schule verbannt – auch eine Halskette mit einem Kreuz», sagt Geiser zur Zeitung.

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