Ein Genfer Staatsanwalt hatte für einen Velofahrer, der einen Fussgänger totgefahren hat, eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten bedingt gefordert.
Der Langsamverkehr hat in der Schweiz 2017 um 12,5 Prozent zugenommen.
Der Langsamverkehr hat in der Schweiz 2017 um 12,5 Prozent zugenommen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf wurde ein Velofahrer zu 365 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt.
  • Er hatte im Juli 2017 einen Fussgänger totgefahren.

Ein Velofahrer ist heute Freitag vor dem Polizeigericht in Genf der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte im Juli 2017 einen Fussgänger totgefahren. Die Richter verurteilten ihn zu 365 Tagessätzen auf Bewährung.

Die Bewährungsfrist legten sie auf drei Jahre und den Tagessatz auf 270 Franken fest. Das Gericht verzichtete auf eine Freiheitsstrafe aus rein juristischen Gründen. Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten bedingt gefordert.

Der Mitarbeiter einer Privatbank hatte im Juli 2017 auf seinem Rennvelo einen 44-Jährigen Angestellten eines Optikergeschäfts auf einem Fussgängerstreifen angefahren. Der Fussgänger prallte heftig zu Boden.

Nach drei Wochen verstorben

Der Verletzte wurde mit mehreren Schädelfrakturen ins Spital gebracht. Trotz mehrerer Operationen verschlechterte sich sein Zustand zusehends. Das Opfer verstarb drei Wochen nach dem Unfall im Spital, nachdem seine Familie entschieden hatte, die ärztliche Behandlung abzubrechen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Velofahrer vor, an der Kreuzung das Rotlicht missachtet zu haben und mit nicht angemessener Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Er habe die Regeln zur Vorsicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern verletzt, stellte die Staatsanwältin fest.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte bestritt diese Version. Nach seiner Aussage war die Ampel orange und er fuhr mit 25 km/h. «Ich habe mich entschieden, weiterzufahren weil die Strecke frei von Hindernissen war und ich Schwierigkeiten gehabt hätte, in Sicherheit anzuhalten», sagte der Belgier.

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