Urteilseröffnung im Prozess gegen einen YB-Fan
Das Urteil im Prozess gegen einen YB-Fan wird heute in Bellinzona gefällt. Der 35-Jährige hatte einen nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand gezündet.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess um einen 35-jährigen YB-Fan beginnt heute Freitag in Bellinzona.
- Er hatte einen unerlaubten Pyro gezündet und Personen sowie die Umgebung gefährdet.
Heute Freitag wird vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona das Urteil im Prozess gegen einen YB-Fan eröffnet. Der heute 35-Jährige hatte im August 2020 einen in der Schweiz nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand gezündet. Dabei hatte er mehrere Personen sowie seine Umgebung gefährdet.
Im Prozess vor Bundesstrafgericht gab der angeklagte Fussballfan an, den pyrotechnischen Gegenstand nicht wissentlich gezündet zu haben. Bei der Detonation zog er sich eine schwere Verletzung an der rechten Hand zu. In der unmittelbaren Nähe des Mannes befanden sich laut Anklage mindestens acht Personen.
Freiheitsstrafe von sechs Monaten
Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte den Fussballfan im Mai 2021 per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diesen focht der Beschuldigte an, sodass der Fall dem Bundesstrafgericht übergeben wurde.
Dem 35-Jährigen werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht vorgeworfen. Oder er wird allenfalls der verbrecherischen Absicht und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz beschuldigt.