Bundesgericht

    Urner Demo-Einschränkung wird vor Bundesgericht bekämpft

    Keystone-SDA
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    Uri,

    Das Aktionsbündnis Urkantone hat eine Beschwerde gegen die Urner Demo-Einschränkung eingereicht. Es sieht elementare politische Grundrechte beschränkt.

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    Das Bundesgericht rügte die Nacktleibesvisitation als unverhältnismässig. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Beim Bundesgericht ging eine Beschwerde gegen die Demo-Einschränkung in Uri ein.
    • Dort dürfen momentan nur Kundgebungen mit weniger als 300 Personen stattfinden.
    • Das Referendumskomitee gegen das Covid-19 Gesetz sieht dies als verfassungswidrig.

    Das vorläufige Verbot des Kantons Uri von Demonstrationen mit über 300 Personen soll vom Bundesgericht auf seine Verfassungsmässigkeit überprüft werden. Das «Aktionsbündnis Urkantone – Für eine vernünftige Corona-Politik» hat eine entsprechende Beschwerde eingereicht, wie es am Mittwoch mitteilte.

    Am 10. April hätten Gegnerinnen und Gegner der Coronapolitik bei Altdorf UR eine grosse Demonstration durchführen wollen. Der Urner Regierungsrat erteilte dafür aber keine Bewilligung, weil bei einem Anlass mit tausenden Personen die Maskenpflicht nicht durchsetzbar sei. Zudem nahm der Regierungsrat in der kantonalen Covid-Verordnung die Bestimmung auf, wonach keine Kundgebungen mit über 300 Personen bewilligt werden.

    Elementare politische Grundrechte seien beschränkt

    Das Aktionsbündnis Urkantone sieht sich durch diese Bestimmung in seinen elementaren politischen Grundrechten beschränkt. Die Norm verstosse nicht nur gegen die geltenden Corona-Bestimmungen des Bundes, sondern schränke auch die Meinungs- und Versammlungsfreiheit unverhältnismässig ein.

    Am 13. Juni befinden die Schweizer Stimmberechtigten über das Covid-19-Gesetz. Die Kundgebung in Altdorf wäre die Auftaktkampagne des Referendumskomitees dazu gewesen, hiess es in der Mitteilung des Aktionsbündnisses weiter. Mit dem Verbot der Kundgebung werde der Souverän daran gehindert, sich frei eine Meinung zu bilden.

    Liestal Amnesty International
    Keine Schutzmasken und kein Abstand weit und breit trotz Coronavirus: Solche Szenen wie diese hier aus Liestal BL häuften sich zuletzt. - Keystone

    Für das Aktionsbündnis gibt es auch keinen medizinischen Grund für das Verbot von grösseren Kundgebungen. Es gebe keinen Nachweis dafür, dass es im Freien zu mehr Ansteckungen komme. Dies hätten die Fasnacht in Einsiedeln SZ und die Corona-Demonstrationen in Liestal BL und Chur gezeigt.

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