Der ehemalige Mitarbeiter der UBS soll wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses und Geldwäsche für vier Jahre in Haft gehen.
Die UBS in Zürich.
Im UBS Datenverkaufsprozess fordert die BA vier Jahre Freiheitsstrafe für den Täter. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mitarbeiter der UBS hat rund 200 Bankdaten an deutsche Behörden verkauft.
  • Die Bundesanwaltschaft fordert dafür eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für den früheren Angestellten der UBS, der mutmasslich Kundendaten gestohlen und an die deutschen Behörden verkauft haben soll, eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Der Angeklagte soll zudem die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 68'000 Franken tragen. Wie der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer heute Mittwoch ausführte, hat der Beschuldigte eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt.

Ausserdem habe er während des laufenden Verfahrens das Haus in Mallorca verkauft, das er mit dem Erlös aus dem Datenverkauf gekauft hatte.

233 Daten für 1,63 Millionen Franken

Die BA beschuldigt den Mann der Zürcher Bank, der Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses und der Geldwäscherei. Weil bei einer Hausdurchsuchung ausserdem verbotene Munition im Nachttisch des Angeklagten gefunden wurde, wird ihm auch unerlaubter Munitionsbesitz zur Last gelegt.

Der 45-jährige Angeklagte soll die Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro (1,63 Millionen Franken). Es handelt sich um mindestens 233 Kundendaten, wie aus der Anklageschrift der BA hervor geht.

Der Prozess findet in Abwesenheit des Angeklagten statt. Dieser ist der Verhandlung unentschuldigt fern geblieben.

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