Übertragung von Ferien-Immobilie auf Trust bewilligungspflichtig
Die Übertragung des Besitzes an einer Ferienwohnung durch ihren ausländischen Eigentümer auf einen Trust nach US-Recht unterliegt einer Bewilligungspflicht. Das Bundesgericht hat einer Beschwerde des Bundesamtes für Justiz stattgegeben.

Im Jahr 2022 hatte ein Berner Gericht entschieden, dass der britische Eigentümer einer Ferienwohnung in Grindelwald BE diese Immobilie ohne Bewilligung im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch Lex Koller genannt) an einen Familientrust übertragen darf. Das Bundesamt für Justiz (BJ) reichte gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Beschwerde ein.
Die 2. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat am Donnerstagmorgen in einer Anhörung die Beschwerde gutgeheissen und den bernischen Entscheid aufgehoben. Sie erinnert daran, dass gemäss der Lex Koller der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland bewilligungspflichtig ist. In einigen wenigen Fällen sei eine Ausnahme vorgesehen, insbesondere bei der Übertragung an Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie an den Ehegatten oder den eingetragenen Partner.
Was Ferienwohnungen betrifft, so erlaubt die Lex Koller den Kantonen, ausländischen natürlichen Personen eine Bewilligung zu erteilen. Ein Trust sei jedoch eine juristische Person, die nicht in den Genuss einer solchen Regelung kommen könne, stellten die Richter am höchsten Gericht in Lausanne fest. Ausserdem gebe es keinen Grund zu der Annahme, dass das Gesetz eine Lücke aufweise, die geschlossen werden müsste. Und schliesslich entspreche die Auffassung des Gerichts der Praxis der meisten Kantone.
(Urteil 2C_437/2024 vom 5. Februar 2026)










