Tunesier soll wegen Mordes zu schärferer Strafe verurteilt werden
Der Tunesier, welcher wegen Mordes an seiner Schweizer Ehefrau zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, soll härter bestraft werden. Das fordert die Staatsanwältin.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Tunesier hat im Februar 2016 seine Schweizer Ehefrau im Kanton Bern umgebracht.
- Erstinstanzlich wurde er vom Regionalgericht Burgdorf zu 15 Jahren Haft verurteilt.
- Nun wird der Fall am Berner Obergericht neu aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag vor dem bernischen Obergericht eine schärfere Strafe für einen Tunesier verlangt. Dieser hatte im Februar 2016 seine Ehefrau umgebracht. Der Verteidiger forderte ein milderes Urteil als die erste Instanz vor gut einem Jahr ausgefällt hatte.
Das erstinstanzliche Regionalgericht in Burgdorf hatte den heute 36-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Angeklagte ist geständig, seine Ehefrau mit einem Messer umgebracht zu haben, weil er ihre Untreue vermutete.
Nach einem Streit mit ihr sei er einfach «explodiert», sagte der Mann vor Obergericht.
Skrupelloser Mörder
Die Staatsanwältin zeichnete das Bild eines egoistischen, skrupellosen Täters, der seine eigene Frau fast enthauptet und dann zugesehen habe, wie sie qualvoll am eigenen Blut erstickt sei.
Der Tunesier habe die Frau aus nichtigen Gründen ermordet, weil sie ihm durch ihre angebliche Untreue nicht den von ihm eingeforderten Respekt entgegengebracht habe. Die Staatsanwältin forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes.
Der Verteidiger plädierte stattdessen auf vorsätzliche Tötung. Von Mord könne keine Rede sein, denn der psychisch stark angeschlagene Täter habe chronische Eheprobleme gehabt, die beim Streit eskaliert seien. Er habe im Affekt gehandelt.
Kritik am Gutachten
Kein gutes Haar liess der Verteidiger am psychiatrischen Gutachten über den Täter. Der Gutachter war darin zum Schluss gekommen, dass der Tunesier zwar verschiedene psychische Auffälligkeiten zeigt, diese aber zum Tatzeitpunkt keinen massgeblichen Einfluss auf die Tat hatten. Der Mann sei schuldfähig.
Der Gutachter sei der einzige, der das so sehe, kritisierte der Verteidiger. Alle anderen Therapeuten und Ärzte hätten bei dem Mann eine Borderline-Störung diagnostiziert. Sein Mandant sei psychisch krank, was es im Urteil entsprechend zu würdigen gelte. Der Verteidiger verlangte wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und eine stationäre Therapie.
Das Obergericht wird am Donnerstagnachmittag sein Urteil bekannt geben.