Der Mann, welcher zusammen mit seinem Sohn im Jahr 2013 in Spiez BE den Leiter eines Kinderheims und dessen Freundin ermordete, wird verwahrt.
Die Polizei sicherte 2013 die Umgebung des Kinderheims in Spiez.
Die Polizei sicherte 2013 die Umgebung des Kinderheims in Spiez. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Berner Obergericht hat entschieden: Der Doppelmörder von Spiez wird verwahrt.
  • Massimo D. (52) hatte 2013 den Leiter eines Kinderheims und dessen Freundin ermordet.
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Die Tat schockierte die ganze Schweiz: Massimo D.* (52) und sein Sohn Jesse D.* (23) töteten 2013 Heimleiter Bernhard B. (53) und dessen Freundin Rita B.* (51) mit über hundert Messerstichen. 18 Monate nach der Tat wurden sie gefasst, weil Jesse D. vor Kollegen mit der Tat prahlte.

Ein Jugendgericht und ein Regional- respektive das bernische Obergericht verurteilten die beiden Täter in den Jahren 2016 und 2017 wegen Mords zu den höchstmöglichen Strafen: 48 Monate für den zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen, lebenslänglich für den Vater.

Hier kam es zum Doppelmord im Frühling 2013.
Hier kam es zum Doppelmord im Frühling 2013. - Keystone

Diese Urteile sind rechtskräftig. Offen blieb aber, ob der Vater nach Verbüssung der Strafe verwahrt werden sollte.

2017 wurde Verwahrung noch abgelehnt

Das Bundesgericht wies das bernische Obergericht Ende 2018 an, diese Frage wegen eines unvollständigen psychiatrischen Gutachtens und der willkürlichen Würdigung dieses Berichts nochmals zu prüfen.

2017 hatte das Berner Obergericht eine Verwahrung – anders als zuvor das Regionalgericht in Thun – noch abgelehnt.

Risikoeinschätzung deutlich schlechter

Am Montag begann in Bern die Neubeurteilung des Falles. Dem Gericht lag ein Ergänzungsgutachten vor. Nach mehrtägiger Beratung gab am Freitagmorgen die Berner Oberrichterin Anastasia Falkner den Entscheid des Gerichts bekannt.

Der Haupttäter Massimo D. wird nun anschliessend an seine lebenslängliche Haftstrafe verwahrt. «Die Risikoeinschätzung ist deutlich schlechter als vor vier Jahren», sagte die Richterin. Massimo D. verweigert seit seiner Festnahme jegliche Aussage und jegliche Therapie.

«Eine solche Haltung darf nicht belohnt werden», sagte die Richterin. «Es besteht auch ein deutlich höheres Risiko für neue Gewalttaten.»

Massimo D. wieder mit Gesichtsmaske

Massimo D. kam wie bereits am Montag mit einer Gesichtsmaske. Er schätzt sich selber als Corona-Risiko-Patient ein. «Dank Corona konnte er sich im Gefängnis von allen Verpflichtungen befreien», sagte die Richterin.

Der Schweizer mit italienischer Abstammung nahm das Urteil ohne jegliche Regung entgegen. Er sass mit verschränkten Armen und überschlagenen Beinen da.

Angehörige nicht wirklich erleichtert

Neben den Angehörigen der beiden Opfer kamen auch mehrere ehemalige Heimkinder zur Urteilseröffnung. Bernhard B. war für sie wie ein Vater gewesen.

Der Vater von Bernhard B. ist über das Urteil nicht wirklich erleichtert: «Wir hoffen, es bleibt bei diesem Urteil. Ich habe aber kein gutes Gefühl.» Massimo D. könne das Urteil ja weiterziehen. «Ich habe Angst, dass es dann wieder bis vor das Bundesgericht geht.»

Die lange Dauer bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist auch für die Mutter von Rita B. eine grosse Belastung. «Es kommt immer wieder alles hoch. Ich kann so den schrecklichen Tod meiner Tochter nicht verarbeiten.»

Schreckliche Bilder

Der Vater von Bernhard B. sah die Bilder des Tatortes. «Die Polizei hatte mir davon abgeraten. Ich wollte das Zimmer aber sehen. Es sah grauenhaft aus. Ich sehe diese schrecklichen Bilder immer wieder.»

Jesse D. hatte 2003 zusammen mit seinem Bruder mehrere Wochen im Spiezer Kinderheim verbracht. Vater und Sohn rächten sich zehn Jahre später für die vermeintlich ungerechte Behandlung des Jugendlichen.

Verwahrungen sind in der Schweiz relativ selten: Nach Angaben des Bundesamts für Statistik wurden im Jahr 2018 sieben dieser Massnahmen ausgesprochen, im Jahr zuvor deren sechs.

*Namen der Redaktion bekannt

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