Tötung mit Messer in Luzerner Vorort kommt erneut vor Gericht
Ein mutmasslicher Mörder bestreitet, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Nun muss das Kantonsgericht Luzern entscheiden.

Ein mutmasslicher Mörder steht am heutigen Donnerstag vor dem Kantonsgericht Luzern. Die erste Instanz hatte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt, weil er einen Bekannten 2022 mit 25 Stich- und neun Schnittverletzungen getötet haben soll.
Der 26-jährige Afghane hatte im letzten Sommer vor dem Kriminalgericht Luzern die Tat bestritten, sein Verteidiger forderte einen Freispruch. Für das Gericht waren die Beweise aber zu erdrückend, und es folgte weitgehend der Staatsanwältin, die wegen Mordes eine lebenslängliche Freiheitsstrafe forderte.
Besuch endet tödlich
Unbestritten ist, dass der damals in Brest (F) wohnhafte mutmassliche Täter 2022 seinen Bekannten im Luzerner Stadtteil Reussbühl besuchte. Einige Tage später reiste er zurück nach Frankreich. Der Bekannte wurde darauf erstochen in der Wohnung aufgefunden.
Für die erste Instanz stand zweifellos fest, dass der Beschuldigte der Täter sei. So hatte er eine Verletzung an der Hand. Für das Gericht stammte sie vom kräftigen Zustechen mit einem Messer und nicht vom Zwiebelschneiden, wie der Beschuldigte sagte.
Blutspuren führen zum Verdächtigen
Gegen den Tatverdächtigen sprachen gemäss der ersten Instanz auch dessen Blut, das in der Wohnung des Täters gefunden wurde. Der Erklärung des Beschuldigten, dass ihm wohl jemand Blut entnommen habe, als er schlief, folgte das Kriminalgericht nicht.
Nicht geklärt wurde bislang das Tatmotiv. Das Opfer wurde nackt auf einer Matratze vorgefunden. Für das Kriminalgericht gab es Hinweise auf mögliche sexuelle Handlungen zwischen den Männern. Der Beschuldigte schloss dies aber kategorisch aus.