Tötete Frau und Tochter: Verwahrung für dementen Rentner (74)
Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch für einen 74-jährigen schwer dementen, schuldunfähigen Mann die Verwahrung angeordnet. Er hatte im Februar 2025 seine Frau und seine Tochter mit insgesamt mehr als 200 Messerstichen getötet.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bezirksgericht Bülach ZH ordnet für einen dementen Rentner (74) die Verwahrung an.
- Der Mann tötete im Februar 2025 seine Ehefrau und seine Tochter mit über 200 Messerstichen.
- Er habe n nicht selbst verschuldeter völliger Schuldunfähigkeit gehandelt.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann den Tatbestand des mehrfachen Mordes erfüllt hat. Ein Schuldspruch erfolgte jedoch nicht, da der Beschuldigte aufgrund seiner Demenz in nicht selbst verschuldeter völliger Schuldunfähigkeit gehandelt habe.
Das Gericht ordnete zudem eine Verwahrung an. Wo diese vollzogen wird, entscheidet das Amt für Justizvollzug. Der demente, nicht therapierbare Mann ist auf dauernde Betreuung angewiesen. Ohne diese besteht das Risiko erneuter Gewalttaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.











