74-Jähriger soll Ehefrau und Tochter in Bülach ZH erstochen haben

Keystone-SDA
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Bülach,

Ein 74-jähriger Schweizer steht heute vor dem Bezirksgericht Bülach ZH. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn des Mordes an seiner Ehefrau und seiner Tochter.

Messer
Der Mann hat mit einem Messer auf seine Ehefrau und seine Tochter eingestochen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bülach ZH steht heute ein 74-jähriger Schweizer vor dem Bezirksgericht.
  • Er wird des Mordes an seiner Ehefrau und seiner Tochter beschuldigt.
  • Am 17. Februar 2025 stach der Mann mit einem Messer auf die beiden Frauen ein.

Zur Tat kam es am 17. Februar 2025 in einem Reiheneinfamilienhaus in Bülach. Gemäss Anklageschrift holte der Schweizer an jenem Morgen kurz nach 07.00 Uhr ein grosses Küchenmesser. Er stieg in den obersten Stock des Hauses und stach auf seine 68-jährige Frau und seine 49-jährige Tochter ein.

Die Ehefrau versuchte, sich ins Badezimmer im Erdgeschoss zu retten. Er verfolgte sie jedoch und traktierte sie weiter mit dem Messer. Die beiden Frauen hatten keine Chance: Sie erlagen vor Ort ihren Verletzungen.

Bezirksgericht Bülach
Ein 74-jähriger Schweizer steht heute vor dem Bezirksgericht in Bülach ZH. - keystone

Anwohner hatten Schutz&Rettung alarmiert. Sie meldeten, auf dem Balkon des Hauses rufe eine blutende Person um Hilfe. Als die Polizei eintraf, fand sie die beiden toten Frauen. Der Mann wurde als mutmasslicher Täter festgenommen.

Über 200 Schnitt- und Stichverletzungen

Der Beschuldigte habe die Taten besonders grausam ausgeführt, schreibt die Staatsanwältin. In der Rechtsmedizin wurden später 84 Schnitt- und Stichverletzungen bei der Ehefrau und 129 bei der Tochter festgestellt. In der Anklageschrift benötigt die Auflistung der Verletzungen beider Opfer mehr als acht A4-Seiten.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse ist für die Anklage klar, dass er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Die Staatsanwältin beantragt beim Gericht festzustellen, dass der Beschuldigte den Tatbestand des mehrfachen Mordes «in nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit erfüllt hat».

Es sei eine Verwahrung des Mannes anzuordnen.

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