Flugunfähiger Storch eingeschläfert – Zürcher Vogelzüchter sauer

Janik Schmid
Janik Schmid

Dielsdorf,

Ein junger Storch aus Niederglatt überlebt einen Neststurz, ist aber schwer verletzt. Was geschieht mit Wildvögeln, die nicht mehr ausgewildert werden können?

Das traurige Ende eines flugunfähigen Storches
Der junge Storch hat Mühe, sein Futter gegen die Hühner zu verteidigen. - Janik Schmid

Über dem Werkhof seiner Gartenbaufirma in Niederglatt hat Christoph Schwegler zahlreiche Nistplätze für Störche eingerichtet. Über 300 Tiere leben derzeit beim Vogelzüchter – neben Störchen auch viele andere gefiederte Gäste, um die sich Schwegler kümmert.

Doch auch an den Nistplätzen von Schwegler lassen sich Unfälle nicht verhindern. Vor einiger Zeit verunglückte dort ein junger Storch. Wie Schwegler anhand einer Videoaufnahme feststellen konnte, war das Tier von seiner Mutter aus dem Nest gestossen worden.

Zunächst befanden sich drei Jungtiere in einem der Nester. Dann flog ein fremdes Jungtier aus einem anderen Nest hinzu und blieb dort. Als das Muttertier zurückkehrte, bemerkte es, dass ein Junges zu viel im Nest war.

Es stiess kurzerhand eines der Tiere hinaus – allerdings nicht den Eindringling, sondern das eigene Junge. Schwegler beobachtete später, dass der Jungstorch nach dem Sturz nur noch am Boden blieb. Er sei müde gewesen, habe nichts mehr gefressen und sei nicht mehr zu seinem Horst zurückgeflogen.

Storch Wetter
Ein junger Storch war von seiner Mutter aus dem Nest gestossen worden. (Symbolbild) - keystone

Für Schwegler war klar: Das Tier war verletzt. Der Storch wurde in die Greifvogelstation Berg am Irchel gebracht. Die Station setzt sich seit 1957 für den Schutz von Greifvögeln und Eulen, aber auch für andere Vogelarten wie Störche ein.

Verletzte, geschwächte oder sehr junge Vögel werden dort gepflegt und medizinisch versorgt. Wenn sie wieder gesund sind, werden sie wieder in die Freiheit entlassen. Im Durchschnitt können so rund 300 gefiederte Patienten pro Jahr wieder ausgewildert werden.

«Nachdem die Vögel wieder gesund sind, müssen wir sie auswildern», erklärt Stationsleiterin Anita Zybach. Der Pflegeerfolg der Station liegt seit Jahren stabil bei erfreulichen 70 Prozent. Rund zwei von drei Vögeln können also wieder gesund in die Freiheit entlassen werden.

Der Storch aus Niederglatt gehörte jedoch zu den anderen 30 Prozent. Zunächst schien es, als könnte sich das Tier erholen. Im offenen Gehege, in dem es zusammen mit Hühnern lebte und aus dem es jederzeit kommen und gehen konnte, wurde beobachtet, dass es wieder flugfähig werden wollte.

Doch beim Fressen zeigte sich ein entscheidendes Problem: Der Storch verteidigte sein Futter nur mit einem Flügel. Normalerweise setzen Störche dafür beide Flügel ein. Mit einem Flügel stimmte also etwas nicht.

Der Storch wurde deshalb ins Tierspital gebracht. Dort stellten die Fachleute eine Knochenverwucherung am Gelenk fest. Der Flügel liess sich nur noch bis zur Hälfte strecken, das Tier war vollständig flugunfähig.

Eine Aussicht auf Genesung bestand nicht, und der Storch wurde eingeschläfert. «Sowas ist immer sehr traurig, kommt aber leider nicht selten vor», sagt Zybach.

Zwischen Tierschutz und Auswilderung

Für Christoph Schwegler ist dieser Ausgang schwer nachvollziehbar. Er steht der Entscheidung kritisch gegenüber. «Es ist ein Armutszeugnis, besonders in der Schweiz», sagt er.

In Deutschland habe ein verletzter Vogel seiner Ansicht nach deutlich grössere Chancen, gerettet zu werden. Für Schwegler ist der Fall eine Katastrophe: Das Tierleben sollte mehr Wert erhalten. Man sollte nicht einfach die Todesspritze verabreichen, findet Schwegler.

Stattdessen müsse man prüfen, welche Möglichkeiten es gebe, damit auch ein flugunfähiger Vogel weiterleben könne. Doch so einfach ist die Situation nicht, wie Anita Zybach erklärt. «Wir können viele Leben retten, aber leider nicht jedes», sagt sie.

Hühner
Der Storch lebte im offenen Gehege zusammen mit Hühnern. (Symbolbild) - depositphotos

Wenn der Storch nicht gefunden worden wäre, wäre er ohnehin gestorben. Ihn in seinem Zustand in der Station zu belassen oder wieder zum Horst zurückzubringen, wäre aus ihrer Sicht an «Tierquälerei» grenzend gewesen – nur weil Menschen nicht loslassen könnten.

In der Greifvogelstation durfte der Storch sowieso nicht dauerhaft bleiben. Das klare Ziel sei die Auswilderung. Die Tiere würden gepflegt, bis sie wieder gesund seien; danach müssten sie die Station verlassen.

Wenn feststehe, dass ein Tier nicht mehr gesund werde und nicht mehr ausgewildert werden könne, bleibe deshalb leider nur die Einschläferung, so verlange es das Gesetz. Ein flugunfähiger Storch hätte in freier Natur kaum eine Chance.

«Ein Vogel, der nicht fliegen kann, ist ein gefundenes Fressen für Raubtiere auf dem Boden», sagt Zybach. Füchse oder andere grosse Greifvögel könnten ihn leicht erbeuten. Hinzu kommen rechtliche Vorgaben.

Im Kanton Zürich dürften Greifvögel, die gesund sind, nicht dauerhaft gehalten werden, sondern müssten wieder ausgewildert werden. Das gelte in der Praxis auch für Störche.

Die Greifvogelstation untersteht dabei den Auflagen der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich. Zybach kennt nach eigenen Angaben auch keinen Ort, der einen Storch in einem solchen Zustand dauerhaft aufnehmen würde.

Die Storchenstation Möhlin in Basel habe im konkreten Fall deshalb empfohlen, das Tier zunächst einem Tierarzt vorzustellen.

Ein Platz für flugunfähige Störche?

Dass die Möglichkeiten für solche Tiere begrenzt sind, da sind sich alle Befragten einig. Dies bestätigt auch Ute Stäblein vom Pflegeteam des Natur- und Vogelschutzes Möhlin. «Es ist eine traurige Situation in der Schweiz», sagt sie.

Wildtiere, die aufgenommen werden, müssten nach den gesetzlichen Vorgaben möglichst rasch wieder ausgewildert werden. So werde es auch vom Veterinäramt vorgeschrieben.

Stäblein verweist zugleich darauf, dass die Natur selbst hart ist. Die Hälfte der Vögel werde nicht einmal ein Jahr alt. Viele verunfallten oder überlebten aus anderen Gründen nicht.

In solchen Fällen komme es vor, dass der Tierarzt das Tier erlöse. «Vögel müssen fliegen können», sagt Stäblein. Grundsätzlich könnten Vögel zwar auch in Obhut auf dem Boden leben und dabei ein gutes Leben haben.

Findest du, dass Menschen verletzte Wildvögel aufnehmen und pflegen sollten?

Doch für flugunfähige Störche gebe es in der Schweiz keine ihr bekannten Gnadenhöfe oder spezialisierten Einrichtungen. Eine solche dauerhafte Haltung wäre zudem aufwendig.

Personal, Zeit und Kosten seien auch in diesem Bereich ein Thema. Gerade weil es in der Schweiz wieder sehr viele Störche gebe, sei es aus Ressourcengründen kaum möglich, beeinträchtigte Tiere dauerhaft unterzu-bringen.

Dazu kommt, dass sie nach Gesetz in aller Regel auch gar nicht dauerhaft gehalten werden dürfen. Und selbst wenn es einen solchen Ort gäbe, bliebe die Frage, ob dies dem Tier gerecht würde.

Störche wollten zurück in die Natur und würden, sobald sie geschlechtsreif seien, einen gesunden Partner suchen, erklärt Stäblein. Der junge Storch aus Niederglatt hatte diese Möglichkeit nicht mehr.

Sein Fall zeigt die schwierige Grenze zwischen dem Wunsch, jedes einzelne Tierleben zu retten, und den Bedingungen, unter denen Wildtiere in menschlicher Obhut überhaupt gehalten werden dürfen und können. Zwischen diesen beiden Ansprüchen bleibt im Fall eines flugunfähigen Wildvogels in der Schweiz gesetzlich bis anhin nur wenig Spielraum.

Hinweis

Dieser Artikel ist zuerst im «Rümlanger» erschienen.

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