Tessin lockert Bestimmungen für Besuche in Altersheimen

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Bellinzona,

Die Tessiner Regierung hat am Freitag die Bestimmungen für die Altersheime gelockert.

Tessin Altersheim
Monica telefoniert durch eine Scheibe mit ihrer 88-jährigen Mutter Giuseppina, am Mittwoch, 1. April 2020, im Altersheim Serena in Lugano. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersheim-Bewohner im Tessin dürfen ab Montag wieder Besuche auf den Zimmern empfangen.
  • Es gelten aber strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften für Besucher.
  • Zudem erhalten sie eine Ausgeherlaubnis.

Bewohner dürfen wieder Besuche auf den Zimmern empfangen und selber ausgehen: Die Tessiner Regierung hat am Freitag die Bestimmungen für die Altersheime gelockert. Für Besucherinnen und Besucher gelten aber strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Franco Tanzi, Geriater und Koordinator der Arbeitsgruppe «Altersheime» im Kanton Tessin, bezeichnete die Lockerungen an der Medienkonferenz der Regierung am Freitagmorgen als «grosse Errungenschaft». Viele ältere Menschen hätten unter der Einsamkeit der letzten Monate gelitten, nicht wenige hätten Appetit und Lebensfreude verloren.

Das soll nun ein Ende haben: Ab nächster Woche sind wieder Besuche auf den Zimmern der Altersheimbewohner erlaubt. Die neue Verordnung müsse noch juristisch abgesegnet und an die Altersheime verschickt werden, erklärte Raffaele De Rosa, Vorsteher des Departements für Gesundheit und Soziales. Doch per Freitagabend sollte das Dekret unter Dach und Fach sein.

Strenges Hygiene- und Sicherheitsprotokoll

Besucherinnen und Besucher müssen jedoch ein strenges Hygiene- und Sicherheitsprotokoll befolgen. Nach Betreten des Altersheims müssen sie ihre Hände waschen und desinfizieren, ein spezielles Hemd anziehen sowie eine Schutzmaske anlegen, die sie erst nach dem Verlassen des Hauses wieder ablegen dürften, wie Kantonsarzt Giorgio Merlani erklärte. Die Masken müssen zertifiziert sein – und dem Standard «Chirurgenmaske» entsprechen.

Alle Externen müssen zudem ein Protokoll unterschreiben, auf dem festgehalten ist, dass sich die betreffende Person in keinem Land aufgehalten hat, das auf der orangen oder roten Liste der Schweiz steht.

Die zweite Errungenschaft der neuen Verordnung ist die Ausgeherlaubnis für Altersheimbewohner – sei es für ein Essen mit Verwandten oder den Besuch eines Grabes auf dem Friedhof, wie Tanzi erklärte. Auch dies sei wichtig für die älteren Menschen.

Nicht ohne Stolz hielt Giorgio Merlani fest, dass es derzeit keinen einzigen Fall von Coronavirus in den insgesamt 68 Altersheimen gebe. Auch sonst stehe das Tessin mit aktuell vier bestätigten Neuinfektionen in den letzten 24 Stunden gut da, resümierte Merlani. Doch der Preis, den insbesondere die älteren Menschen im Tessin für diese «gute Situation» gezahlt hätten, sei hoch.

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