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Bezirksgericht Brugg: Arzt will alles richtig gemacht haben

Keystone-SDA
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Brugg,

Am zweiten Tag, an dem sich das Bezirksgericht Brugg AG mit dem Tod eines Patienten der psychiatrischen Klinik befasst, ist am Dienstag der damals Leitende Arzt befragt worden. Er ist der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt.

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Das Bezirksgericht Brugg AG - Google Maps

Bei der Befragung ging es um die Rolle, die der Beschuldigte in den kritischen Tagen vor dem Tod des 18-jährigen Patienten gespielt hatte. Der erfahrene Psychiater hatte am 28. Dezember 2020 nach zwei Wochen Ferien wieder seinen Dienst in der Klinik angetreten. Er habe «eine beeindruckend negative Situation» geschildert bekommen sagte er.

Der junge Patient hatte sich Anfang November 2020 mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben. Zudem wies er schizophrene und psychotische Aspekte sowie Anzeichen von Zwangsstörungen auf.

Im Laufe des November verschlimmerte sich sein Zustand, eine fürsorgerische Unterbringung wurde angeordnet. Weil er mit seinem Verhalten sich selbst und andere gefährdete, wurde er am 30. November in einem Isolationszimmer untergebracht. Dort war er immer noch, als der leitende Arzt aus den Ferien zurückkam.

Der Zustand des Patienten hatte sich zugespitzt. Immer wieder liess er sich rückwärts zu Boden fallen. Dabei zog er sich Verletzungen am Körper und am Kopf zu. Mehrere vom Gericht befragte Pflegefachfrauen berichteten von einem «Ohnmachtsgefühl». Sie vermochten nicht zum Patienten durchzudringen, keine Behandlung schien zu wirken.

Der Leitende Arzt empfahl nach eigenen Angaben, eine körperliche Untersuchung des Patienten sowie eine Überprüfung und Anpassung von dessen Sedierung. Er sei davon ausgegangen, dass die Empfehlungen umgesetzt worden seien, sagte er: «Hätte es nicht funktioniert, hätte ich eine Rückmeldung erhalten.»

Am folgenden Tag habe er erfahren, dass es weiterhin zu Auffälligkeiten gekommen sei. Darauf habe er die Sedierung und eine 1:1-Betreuung angeordnet.

Die konkrete Durchsetzung überliess er der Abteilung. Als er am späteren Nachmittag auf die Station gekommen sei, habe er den Patienten schlafend angetroffen – die Sedierung habe also wunschgemäss gewirkt. Ihr Ziel, die Stürze zu stoppen, sei erreicht gewesen.

Am folgenden Tag, dem 30. Dezember 2020, kam der Arzt morgens auf der Abteilung vorbei, der Patient schlief noch immer. Daraufhin wandte er sich anderen Aufgaben zu und am Nachmittag war er in seiner eigenen Praxis tätig. Eine Mail der Oberärztin, er solle auf die Abteilung kommen, erkannte er nicht als dringlich. Er komme an folgenden Tag, antwortete er deshalb.

Nachdem der Patient an jenem Vormittag aufgewacht war, verfiel er erneut in sein selbstverletzendes Verhalten. Er liess sich nur kurzzeitig davon abhalten.

Als eine Pflegefachfrau um 14.40 Uhr nach ihm schaute, fand sie ihn reglos und nicht mehr ansprechbar am Boden. Der 18-Jährige wurde ins Universitätsspital Zürich gebracht, wo er wenige Tage danach an seinen schweren Kopfverletzungen starb.

Der beschuldigte Arzt räumte ein, dass die Unterbringung in einem Isolierzimmer nicht ideal war für einen Patienten mit Störungen, wie der junge Patient sie aufwies. Die Klinik sei dafür nicht oder nur ansatzweise eingerichtet gewesen. «Es gab keinen Platz» für ihn. Er hoffe, dass dies heute anders sei. Er selbst ist heute nicht mehr dort tätig.

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Kommentare

User #5923 (nicht angemeldet)

Richtig falsch ist eben auch falsch 🤷‍♂️

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