Steuergesetzrevision: Regierung unterstützt zwei Kommissionsanträge
Der bernische Regierungsrat trägt zwei von drei Abänderungsanträgen der Finanzkommission zur Steuergesetzrevision mit. Uneinigkeit herrscht noch beim Abzug für die familienexterne Kinderbetreuung.

Die Regierung beantragt dem Parlament, den maximalen Betrag auf 16'000 Franken anzusetzen. Die Finanzkommission möchte ihn auf 12'000 Franken begrenzen. Heute beträgt die Summe 8'000 Franken, wie aus einer Mitteilung der bernischen Finanzdirektion vom Donnerstag hervorgeht.
Einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag, dass im Steuergesetz eine sogenannte Delegationsnorm verankert wird, mit der das Parlament via Dekret einen Ziel-Meridianwert für die amtlichen Werte bestimmen kann. Mit dieser Klausel kann die im Kanton Bern geplante allgemeine Neubewertung der Grundstücke im kommenden Jahr umgesetzt werden.
Einig sind sich Kommission und Regierung auch darin, dass bei der Festlegung der amtlichen Werte auch die bestehende Belastung durch die Liegenschaftssteuer mitberücksichtigt werden soll.
Die erste Lesung der Steuergesetzrevision 2021 ist für die Wintersession 2019 geplant, die zweite Lesung für die Frühlingssession 2020.
Mit einer Finanzmotion will die Kommission das vom Regierungsrat vorgeschlagene Gesamtpaket absichern. Der Vorstoss soll die Regierung verpflichten, die vorgesehene Steuersenkung für juristische und natürliche Personen in den kommenden Budgets sowie den Aufgaben- und Finanzplänen verbindlich einzurechnen.
Mit der Steuergesetzrevision 2021 sollen zwingende Bundesvorgaben umgesetzt und zugleich steuerliche Entlastungen ins Auge gefasst werden.