Ein Zehntel weniger Strafurteile gegen Erwachsene: das ist die Bilanz des Corona-Jahres 2020. Stark war der Rückgang bei Haftstrafen über einem Jahr.
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Ein Mann wird in Handschellen gelegt und abgeführt. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Corona-Jahr 2020 wurde ein Zehntel weniger Strafurteile gesprochen.
  • Am stärksten war der Rückgang bei Ausländern ohne B- oder C-Ausweis.
  • Auch Haftstrafen, die über ein Jahr dauern, gab es deutlich weniger.
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Ein Zehntel weniger Strafurteile gegen Erwachsene: das ist die Bilanz des Corona-Jahres 2020. Am stärksten ging die Zahl der Verurteilten bei Ausländern ohne B- oder C-Ausweis zurück. Das Bundesamt für Statistik (BFS) vermutet einen Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.

Im vergangenen Jahr wurden rund 95'000 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen, wie das BFS am Montag mitteilte. Dies entspricht einem Minus von 11 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019.

Über 1800 Landesverweise angeordnet

Am stärksten rückläufig sind die Verurteilungen aufgrund des Ausländer- und Integrationsgesetzes (-17 Prozent). Bei den Strafen sind es vor allem die Freiheitsstrafen mit einer Dauer von über zwei Jahren, die weniger häufig verhängt wurden (-27 Prozent). In 1841 Urteilen wurde eine Landesverweisung angeordnet (-12 Prozent).

Auch die Zahl der verurteilten Strassenverkehrssünder ging um 13 Prozent zurück. Die Verurteilungen wegen Alkohol oder Drogen am Steuer nahmen gar sogar um 15 Prozent ab. Das BFS führt dies auch auf die Schliessung der Restaurants und Bars zurück.

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Ein Gefängnis. (Archivbild) - unsplash

Die Verteilung auf die unterschiedlichen Strafarten blieb im Jahr 2020 weitgehend unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Laut dem BFS wurde erneut in 70 Prozent aller Verurteilungen eine bedingte Geldstrafe als Hauptstrafe ausgesprochen.

Noch nicht alle Straftaten abgehandelt

Die aktuelle Statistik liefert aber laut BFS noch kein abschliessendes Bild. Ob es wirklich zu weniger Straftaten kam oder ob es nur einen Rückstand bei der Erledigung der Strafverfahren gegeben hat, könne erst beurteilt werden, wenn alle Straftaten aus dem Jahr 2020 abgehandelt worden seien. Dies werde mindestens noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.

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