Mehr ehrenamtlich geführte Vereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Deshalb soll die Umsatzgrenze auf 300'000 Franken erhöht werden.
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Der Ständerat im Bundeshaus. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Umsatzgrenze für Steuern für Vereine soll auf 300'000 Franken angehoben werden.
  • Dies fordert die Wirtschaftskommission des Ständerats.
  • Mehr ehrenamtlich geführte Vereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will, dass mehr ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine von der Mehrwertsteuer befreit werden. Aus diesem Grund soll die dafür massgebliche Umsatzgrenze auf 300'000 Franken angehoben werden.

Der Nationalrat hatte in der Herbstsession einer Erhöhung von 150'000 auf 200'000 Franken zugestimmt. Die Wirtschaftskommission des Ständerats will jedoch noch mehr Vereine in den Genuss der steuerlichen Entlastung bringen. Gemäss der Kommission könnten bei einer Erhöhung auf 300'000 Franken mehr als doppelt so viele gemeinnützige Vereine unterstützt werden. Die Kommission beantragte die Erhöhung mit 9 zu 4 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilte.

Viele Vereine überschreiten derzeitige Grenze

Der Vorlage stimmte die Kommission einstimmig zu. Diese unterstütze und fördere die «wichtige Arbeit», welche die genannten Organisationen für den Breitensport, aber auch für die Kultur leisteten.

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Olivier Feller (FDP), Präsident der Finanzkommission des Nationalrats. - Keystone

Ins Rollen gebracht hatte die Vorlage Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte (WAK-N/S) Folge gaben. Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Nur geringe Steuerausfälle bei Anhebung

Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus. Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200'000 Franken wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr.

Die Vorlage geht an den Ständerat.

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