Ständeratskommission unterstützt Gegenvorschlag zur Justizinitiative

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    Bern,

    Die Rechtskommission des Nationalrats hat einen Gegenvorschlag zur Justizinitiative ausgearbeitet. Dieser wird von der Ständeratskommission unterstützt.

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    Unternehmer Adrian Gasser, Vordenker der Justiz-Initiative. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Justizinitiative fordert, dass Bundesrichter per Los gewählt werden sollen.
    • Die Rechtskommission des Nationalrats hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.
    • Dieser wird von der Ständeratskommission unterstützt.

    Der Justizinitiative, die Bundesrichter per Los wählen will, soll ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Dieser Meinung sind die Nationalrats- sowie die Ständeratskommission. Der Gegenvorschlag ist in beiden Kommissionen aber umstritten.

    In der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fiel der Entscheid mit Stichentscheid des Präsidenten Beat Rieder (CVP/VS), wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. In der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hatte das Stimmverhältnis 13 zu 12 gelautet.

    Gegenvorschlag der RK-N

    Mit dem von der RK-N ausgearbeiteten Gegenvorschlag sollen vier Ziele erreicht werden: Erstens soll vor der Bundesrichterwahl eine Fachkommission eine Vorselektion treffen. Die Kommission soll einzig die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden für das Amt beurteilen. Die Einführung einer solchen Fachkommission ist ein Anliegen der Initianten.

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    «Es geht um Unabhängigkeit», sagt Adrian Gasser (Mitte), Urheber der Justiz-Initiative. Diese verlangt, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht vom Parlament gewählt, sondern per Los bestimmt werden. - Keystone

    Zweitens sollen die Richterinnen und Richter ihren Parteien für das Bundesrichteramt kein Geld mehr geben müssen, wie dies heute der Fall ist. Alternativen dazu sollen geprüft werden. Drittens schlägt die RK-N vor, dass die systematische Wiederwahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgeschafft wird. Und viertens sollen Bundesrichter neu von ihrem Amt auch abberufen werden können.

    Die Ständeratskommission sei zwar insgesamt der Ansicht, dass sich das aktuelle System bewährt habe und keiner grundlegenden Reform bedürfe, heisst es in der Mitteilung. Sie anerkenne aber, dass einige Änderungen prüfenswert seien. Nun liegt der Ball wieder bei der Nationalratskommission, die einen Entwurf ausarbeiten kann.

    Losverfahren soll Gewaltentrennung sicherstellen

    Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» wurde 2019 eingereicht. Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssten. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative.

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    Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen per Losentscheid gewählt werden. Das verlangt die Justizinitiative. (Archivbild) - Keystone

    Dies soll sich mit dem Losverfahren ändern. Für die Zulassung zum Losverfahren sollen ausschliesslich die fachliche und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber solle eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

    Die genaue Ausgestaltung des Losverfahrens lässt die Initiative offen. Der Text bestimmt einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen. Heute werden Bundesrichterinnen und Bundesrichter vom Parlament gewählt.

    Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung

    Der Bundesrat empfiehlt die Justizinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Nach Ansicht des Bundesrats würde die Einführung des Losverfahrens die demokratische Legitimation der Justiz und die Akzeptanz von Gerichtsurteilen schwächen. Das Losverfahren sei auch nicht in der schweizerischen Tradition verwurzelt.

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    Das Interesse ist verhalten: Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt die Ablehnung der Justizinitiative. - Keystone

    Ausserdem nehme das Parlament freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. So werde gewährleistet, dass das Gericht aus gesellschaftspolitischer Sicht repräsentativ zusammengesetzt und die Wahl demokratisch legitimiert sei.

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