Dem Bundesrat zufolge würde die Justiz-Initiative die Gerichte schwächen. Das geforderte Losverfahren sei in der schweizerischen Tradition nicht verwurzelt.
Schweizerisches Bundesgericht Sexarbeit
Das schweizerische Bundesgericht in Lausanne muss immer öfter das gesprochene Strafmasse verkürzen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Justiz-Initiative verlangt, dass Bundesrichter per Los bestimmt werden.
  • Nun hat der Bundesrat die Initiative abgelehnt – sie würde die Gerichte schwächen.
  • Das heutige Verfahren berücksichtige sprachliche und fachliche Kompetenzen.

Der Bundesrat lehnt die Justiz-Initiative ab. Diese verlangt, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter per Los bestimmt werden. Nach Ansicht des Bundesrats würde das die demokratische Legitimation der Justiz und die Akzeptanz von Gerichtsurteilen schwächen.

Das schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung, nachdem er am Mittwoch eine erste Aussprache zur Initiative geführt hatte. Er erinnert auch daran, dass das heutige Verfahren sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien berücksichtigt.

Ausserdem nehme das Parlament freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. So werde gewährleistet, dass das Gericht aus gesellschaftspolitischer Sicht repräsentativ zusammengesetzt und die Wahl demokratisch legitimiert sei. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden heute vom Parlament gewählt.

Initianten sehen keine Gewaltentrennung

Eine Botschaft zur Initiative will der Bundesrat bis im nächsten Sommer vorlegen. Ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag ist nicht geplant.

Die Justiz-Initiative ist im August eingereicht worden. Nach Ansicht der Initianten gibt es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssten. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative.

Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Für die Zulassung dazu sollen nach dem Willen der Initianten ausschliesslich die fachliche und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

Die genaue Ausgestaltung des Losverfahrens lässt die Initiative offen. Der Text bestimmt einzig, dass die Amtssprachen angemessen vertreten sein müssen.

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