Die Rechtskommission des Nationalrats legte am Freitag einen indirekten Gegenvorschlag zur Justiz-Initiative vor.
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Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen per Losentscheid gewählt werden. Das verlangt die Justizinitiative. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesrichterinnen und -richter sollen laut der Justiz-Initiative per Los gewählt werden.
  • Die Rechtskommission des Nationalrats hat am Freitag einen Gegenvorschlag vorgelegt.

Der Justiz-Initiative, die Bundesrichter per Los wählen will, soll ein indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Das schlägt die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) vor.

Der indirekte Gegenvorschlag enthält vier Änderungen zum heutigen Wahlverfahren, wie der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag zu entnehmen ist.

Änderungen im Gegenvorschlag

Erstens soll vor der Bundesrichterwahl eine Fachkommission eine Vorselektion treffen. Die Kommission solle einzig die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden für das Amt beurteilen. Die Einführung einer solchen Fachkommission ist ein Anliegen der Initianten.

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«Es geht um Unabhängigkeit», sagt Adrian Gasser (Mitte), Urheber der Justiz-Initiative. Diese verlangt, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht vom Parlament gewählt, sondern per Los bestimmt werden. - Keystone

Zweitens sollen die Richterinnen und Richter ihren Parteien für das Bundesrichteramt kein Geld mehr geben müssen. Dies ist heute der Fall. Alternativen dazu sollen geprüft werden.

Drittens schlägt die RK-N vor, dass die systematische Wiederwahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern abgeschafft wird. Und schliesslich sollen Bundesrichter neu von ihrem Amt auch abberufen werden können.

Der Entscheid für diesen indirekten Gegenvorschlag fiel mit 13 zu 12 Stimmen allerdings äusserst knapp aus. Die Initiative lehnt die Kommission ab.

Bundesrat lehnt Justiz-Initiative ab

Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren» (Justiz-Initiative) wurde 2019 eingereicht. Die Initianten argumentieren, dass es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung gebe. Dies, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssten. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative.

Der Bundesrat empfiehlt die Justiz-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Nach Ansicht des Bundesrats würde die Einführung des Losverfahrens die demokratische Legitimation der Justiz und die Akzeptanz von Gerichtsurteilen schwächen. Das Losverfahren sei auch nicht in der schweizerischen Tradition verwurzelt.

Ausserdem nehme das Parlament freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. So werde gewährleistet, dass das Gericht aus gesellschaftspolitischer Sicht repräsentativ zusammengesetzt und die Wahl demokratisch legitimiert sei.

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