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    Bundesrat lehnt Justizinitiative ohne Gegenvorschlag ab

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    Bern,

    Der Bundesrat hat beschlossen, die Justizinitiative abzulehnen. Laut der Initiative hätten die Bundesrichter per Losverfahren gewählt werden sollen.

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    Unternehmer Adrian Gasser, Vordenker der Justiz-Initiative. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat die Justizinitiative abgelehnt.
    • Laut der Initiative sollen die Bundesrichter per Losverfahren gewählt werden.
    • Die Initiative sei laut Bundesrat die falsche Lösung zur Wahrung der Unabhängigkeit.

    Der Bundesrat lehnt die Justizinitiative ab. Diese verlangt, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter per Los bestimmt werden. Nach Ansicht des Bundesrats würde das die demokratische Legitimation der Justiz und die Akzeptanz von Gerichtsurteilen schwächen.

    «Die Initiative basiert auf dem Zufallsprinzip und wäre damit ein Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung.» Dies heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Donnerstag.

    keller sutter justizinitiative
    Das Interesse ist verhalten: Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt die Ablehnung der Justizinitiative. - Keystone

    Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen November seine ablehnende Haltung zum Volksbegehren kundgetan. Nun hat er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

    Losziehung für Bundesversammlung nicht die richtige Methode

    Für die Wahl ans Bundesgericht ist die Bundesversammlung zuständig. Der Bundesrat erinnert daran, dass das heutige Verfahren sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien berücksichtige. Ausserdem nehme die Bundesversammlung traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien.

    Bei Annahme der Initiative würde aus Sicht der Regierung nicht die bestgeeignete Person gewählt werden. Es ginge dann nur darum, wer bei der Losziehung Glück habe.

    justitia
    Justitia - AFP/Archiv

    Der Bundesrat lehnt auch einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ab, wie er weiter schreibt. Er habe aber grundsätzlich Verständnis für einige der Ziele und Anliegen der Initianten.

    In der Botschaft hiess es: Der Bundesrat anerkenne beispielsweise «ein gewisses Spannungsverhältnis» zwischen einer unabhängigen Amtsführung und dem zurzeit praktizierten System

    Problematik bei Bewahrung der Unabhängigkeit

    Problematisch sei beispielsweise der Druck, den Parteien und Parlamentsmitglieder auf die richterliche Unabhängigkeit ausüben könnten. Sie könnten Richterinnen und Richtern mit der Nichtwiederwahl drohten, falls unliebsame Urteile gefällt würden. «Eine einmalige Amtsdauer wäre deshalb grundsätzlich geeignet, die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern zu stärken», schreibt der Bundesrat.

    Die Initiative sei aber nicht der richtige Weg und schaffe stattdessen neue Probleme, heisst es in der Botschaft weiter. Völlig offen sei etwa, ob und wie sich mit dem Losverfahren eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts gewährleisten lasse. Namentlich hinsichtlich Geschlecht, regionaler Herkunft sowie politischer Grundhaltung.

    Es gebe keine Gewaltentrennung

    Die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justizinitiative)» war vor einem Jahr mit 130'100 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Nach Ansicht der Initianten gibt es heute in der Schweiz keine Gewaltentrennung. Dies, weil Richterinnen und Richter den Parteien für das Bundesrichteramt Geld geben müssten. Damit werde die Judikative zum verlängerten Arm der Legislative.

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    Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen per Losentscheid gewählt werden. Das verlangt die Justizinitiative. (Archivbild) - Keystone

    Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Für die Zulassung dazu sollen ausschliesslich die fachliche und die persönliche Eignung für das Amt ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.

    Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter wären bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters gewählt. Die Bundesversammlung könnte sie auf Antrag des Bundesrats nur in einem Fall abberufen: Wenn sie Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben.

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