Eine Verschärfung des Strafrechts und neue Möglichkeiten für die Polizei sollen die Terrorbekämpfung stärken.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Terrorbekämpfung soll das Strafrecht verstärkt werden.
  • Die Polizei soll zudem neue Möglichkeiten erhalten.
  • Bei der Verschärfung des Strafrechts sind sich die Räte allerdings noch nicht ganz einig.

Eine Verschärfung des Strafrechts und neue Möglichkeiten für die Polizei sollen die Terrorbekämpfung stärken. Zwei Vorlagen mit dieser Stossrichtung sind im Parlament auf der Zielgeraden. Bei der Verschärfung des Strafrechts sind sich die Räte allerdings noch nicht ganz einig.

Im Zentrum dieser Vorlage steht eine neue Terrorismus-Strafnorm, die das Anwerben, die Ausbildung und Reisen im Hinblick auf einen Terrorakt unter Strafe stellt. In diesem Rahmen hatte der Nationalrat beschlossen, humanitäre Organisationen ausdrücklich von der Strafbarkeit für die Unterstützung von Terrororganisationen auszunehmen.

Karin Keller-Sutter
Karin Keller-Sutter ist seit dem 1. Januar 2019 Justizministerin. - Keystone

Die vorberatende Kommission des Ständerats lehnte das ab: Unter den Tatbestand fielen nur Organisationen, die Terrorismus unterstützten, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) am Dienstag in der kleinen Kammer. Humanitäre Unterstützung falle nicht darunter. «Die neutrale und unabhängige Hilfe an die Opfer von Konflikten bleibt straflos», erklärte auch Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Gefahr vor Kriminalisierung humanitärer Organisationen

Durchgesetzt hat sich jedoch eine von Charles Juillard (CVP/JU) angeführte Minderheit, die eine angepasste Formulierung eingebracht hatte: Die Ausnahme soll für Organisationen gelten, die im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht agieren. Juillard warnte: «Es besteht die Gefahr der Kriminalisierung humanitärer Organisationen.»

Nicht nachgegeben hat der Ständerat auch bei der vorzeitigen Übermittlung von Informationen und Beweismitteln an ausländische Behörden. Vorzeitig bedeutet in dem Fall, dass die betroffene Person ihre Rechte erst nachträglich geltend machen kann. Die kleine Kammer beschloss dafür höhere Hürden als der Nationalrat.

Informationen sollen nur dann vorzeitig übermittelt werden dürfen, wenn die Strafverfolgung sonst unverhältnismässig erschwert würde und unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Behörde, die die Informationen erhält, soll sich zudem schriftlich verpflichten, diese nur zur Ermittlung zu verwenden.

Daran hielt der Ständerat fest - gegen den Willen der vorberatenden Kommission. Mathias Zopfi (Grüne/GL) bezeichnete es als naiv, bloss auf die Zusicherung ausländischer Behörden zu vertrauen. Einmal übermittelt, habe die Schweiz keine Kontrolle mehr über die Informationen.

Wenigsten Strafverfolgungsbehörden arbeiteten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen

Die wenigsten Strafverfolgungsbehörden, denen die Schweiz Rechtshilfe gewähre, arbeiteten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sagte auch Thomas Hefti (FDP/GL). Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

Nicht mehr umstritten waren die präventiven Massnahmen gegen Gefährder. Es handelt sich dabei um Personen, bei welchen aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie einen Terrorakt verüben werden.

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Der Nationalrat an einer Sitzung im Bundeshaus in Bern. (Archivbild) - Keystone

Ihnen soll das Bundesamt für Polizei künftig Auflagen machen können. Diese reichen von Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten über Kontakt- und Rayonverbote bis zu Hausarrest und Ausreiseverboten.

Gesinnungsstrafrecht

Weil die Massnahmen verhängt werden können, wenn noch gar keine Straftat begangen wurde, war in den Räten von «Gesinnungsstrafrecht» die Rede. Auf Vorbehalte stösst auch die Tatsache, dass schon 12-Jährige ins Visier geraten können.

Der Nationalrat hatte an der Vorlage aber nur redaktionelle Änderungen vorgenommen. Diesen stimmte der Ständerat bei der zweiten Beratung ohne Diskussion zu. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Abgelehnt hat der Ständerat eine SVP-Motion aus dem Nationalrat. Diese verlangte, Personen in Haft zu nehmen und gegebenenfalls auszuweisen, die zu Terror aufrufen, diesen unterstützen oder finanzieren. Schon das Bekenntnis zu einer Terrororganisation soll für eine Präventivhaft genügen. Die Motion ist nach dem Nein der kleinen Kammer vom Tisch.

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