Ständerat will von Legislaturplanung nur noch Kenntnis nehmen
Alle vier Jahre führt die Legislaturplanung des Bundesrates zu langen Debatten im Parlament. Geht es nach dem Ständerat, kann das Parlament künftig zwar von der Legislaturplanung Kenntnis nehmen, aber nicht mehr darüber beschliessen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die kleine Kammer hat am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative von Damian Müller (FDP/LU) gutgeheissen.
Er folgte mit 25 zu 13 Stimmen dem Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S).
Müllers Initiative verlangt eine Anpassung des Parlamentsgesetzes. Die Legislaturplanung soll den Räten neu nur noch als Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Heute ist sie jeweils Gegenstand eines Bundesbeschlusses, der aber nicht dem Referendum untersteht.
Müller argumentierte mit dem grossen Aufwand im Parlament für die Legislaturplanung, der zu einem nicht bindenden Beschluss führe. Das Parlament habe die nötigen Instrumente, um der Regierung jederzeit verbindliche Aufträge zu erteilen. Eine Entmachtung des Parlaments bedeute sein Vorschlag nicht.
Eine Minderheit um Hans Stöckli (SP/BE) wollte beim heutigen System bleiben. Die Verfassung schreibe vor, dass das Parlament bei der Planung aktiv mitzuwirken habe. Die von Müller mit dem Vorstoss verlangte «Fitnesskur für das Parlament» wollte er als Aufforderung zum Mitgestalten verstanden wissen.
Die Initiative geht nun an den Nationalrat. Dessen vorberatende Kommission hat dem Anliegen allerdings mit deutlichem Mehr eine Absage erteilt.
Im vergangenen Jahr konnte das Parlament die Planung für die laufende Legislatur erst nach Vorschlägen der Einigungskonferenz verabschieden. Insgesamt umfasst die Planung für bis 2023 drei Leitlinien, 18 Legislaturziele und 53 Massnahmen.
Schon vor knapp drei Jahren wurde diskutiert, ob die Mitwirkung des Parlaments eingeschränkt werden soll. Die SPK-N hatte vorgeschlagen, dass das Parlament den Bericht des Bundesrats zur Legislatur zur Kenntnis nehmen sollte. Es sollte dabei die Möglichkeit erhalten, weitere Anträge zu stellen.
Der Bundesrat winkte aber ab: Er befürchtete, mit den zusätzlichen Anträgen würde das Verfahren noch aufwendiger. Schlussendlich zog die SPK ihren Vorschlag wieder zurück. Erst seit der Legislatur 2004-2007 kann das Parlament an der Planung Änderungen anbringen. Seither wurden wiederholt Änderungen am Verfahren beantragt.