Ständerat lässt Anpassung des Arbeitsrechts wegen Homeoffice prüfen
Die Anpassung am Arbeitsrecht an das Homeoffice wird vom Ständerat geprüft. Eine Motion wurde Oppositionslos an die zuständige Wirtschaftskommission überwiesen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Schweizer Arbeitsrecht soll an Homeoffice angepasst werden.
- Der Ständerat wird dies prüfen und hat eine Motion an die Kommission überwiesen.
- Der Bundesrat rät zur Ablehnung der Motion, da das aktuelle Arbeitsrecht genüge.
Der Ständerat will eine Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts an die Realität des Arbeitens im Homeoffice prüfen. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion Oppositionslos seiner zuständigen Kommission zugewiesen. Nun muss sich die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) mit der Sache befassen.
Der Nidwaldner FDP-Ständerat Hans Wicki fordert insbesondere eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. «Gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer» sollen nicht als Unterbrechung der Ruhezeit gelten. Nacht- und Sonntagsarbeit im Homeoffice wären künftig nach dem Willen des Motionärs nicht bewilligungspflichtig. Aber nur wenn die betreffenden Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit selbst einteilen.
Bundesrat rät zur Ablehnung
Die Corona-Krise und die Homeoffice-Pflicht hätten gezeigt, wo die Grenzen des über 50-jährigen Arbeitsrechts lägen, begründet Wicki seinen Vorstoss. Flexiblere Regeln seien zudem im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vonnöten.
Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Das derzeitige Arbeitsrecht sei ausreichend. Fragen rund um die Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten im Homeoffice könnten in einem anderen Rahmen behandelt werden.
Bereits 2018 und 2019 gaben Kommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative des heutigen Ständerats Thierry Burkart (FDP/AG) zum Thema Folge.












