Ständerat debattiert Import-Verbot von Chlorhühnern
Der Ständerat befasst sich heute mit der gesetzlichen Verankerung des Import-Verbots für Chlorhühner. Hintergrund ist eine Motion der SP.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat befasst sich heute mit einer Motion aus den Reihen der SP.
- Diese sieht vor, das Import-Verbot von Chlorhühnern ins Gesetz zu schreiben.
- Der Bundesrat sprich sich gegen die Motion aus.
Der Ständerat befasst sich heute mit sogenannten Chlor-Poulets.
Eine Motion aus den Reihen der SP möchte das Verbot des Imports von chemisch behandeltem Geflügelfleisch ins Gesetz schreiben. Bisher ist das Verbot nur auf Verordnungsstufe verankert.
Hintergrund der Diskussion ist eine in den USA gängige Praxis. Dort werden Poulets nach der Schlachtung in Chlor oder anderen Chemikalien gebadet, um Keime abzutöten.
In der Schweiz und der EU ist dies verboten. Das Einfuhrverbot war zuletzt auch in den Zollverhandlungen zwischen der Schweiz und den USA ein Thema. Der Bundesrat ist gegen die Motion.
Konsumentenschutz fordert klare Deklaration
Zuvor einigten sich die Schweiz und die USA auf den Import von 1500 Tonnen Geflügel und 500 Tonnen Rindfleisch. Auch 1000 Tonnen Büffelfleisch sollen künftig eingeführt werden. Das wurde im Rahmen der Zollvereinbarung beschlossen.
Der Konsumentenschutz fordert derweil eine Deklaration von mit Chlor behandeltem Poulet. Auch Rindfleisch mit Hormonen oder Antibiotika soll klar verzollt werden.
Die Deklarationspflicht erachtet der Konsumentenschutz als «nicht verhandelbar».
















